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Die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Neuss-Gref­rath ste­hen vor einer gro­ßen Her­aus­for­de­rung in Bezug auf ihre Nah­ver­sor­gung. Die Mög­lich­kei­ten, sich mit Lebens­mit­teln und Gütern des täg­li­chen Bedarfs zu ver­sor­gen, sind stark begrenzt. Als Lösung für die­ses Pro­blem plant ein enga­gier­ter Anwoh­ner die Eröff­nung eines Mini-Mark­tes in einer ört­li­chen Immobilie.

Um eine öffent­li­che För­de­rung zu erör­tern, wur­de ein Ter­min in den Räum­lich­kei­ten der Neus­ser Wirt­schafts­för­de­rung ver­ein­bart. Zuge­gen waren alle rele­van­ten Ämter wie Ord­nungs­amt, Stadt­pla­nung / Umwelt­amt und das Amt für Bau­be­ra­tung und Bau­ord­nung. Ent­ge­gen der ursprüng­li­chen Annah­me, es wür­den För­der­mög­lich­kei­ten erör­tert, geriet das Tref­fen zu einer Anhäu­fung von For­de­run­gen an den Anwoh­ner. Eine posi­ti­ve Grund­ein­stel­lung, im Sin­ne einer Ver­bes­se­rung der Nah­ver­sor­gung, war nicht erkenn­bar. Tat­säch­lich erweck­te die­ses Tref­fen eher den Anschein, dass ein sol­ches Vor­ha­ben von städ­ti­scher Sei­te uner­wünscht sei.

Wel­che Hin­ter­grün­de kon­kret zu die­ser ableh­nen­den Hal­tung führ­ten, lässt sich nur ver­mu­ten. Mög­li­cher­wei­se soll die städ­ti­sche Ent­wick­lungs­pla­nung, die eben­falls Flä­che für ein der­ar­ti­ges Vor­ha­ben beinhal­tet, nicht gestört wer­den. Denn dies gin­ge zulas­ten der Pla­nung und wür­de sich nega­tiv auf eine Ver­mark­tung auswirken.

Die Immo­bi­lie, die bereits 1983 erbaut und 2010 vom Anwoh­ner erwor­ben wur­de, hat eine 40-jäh­ri­ge Geschich­te als Ver­sor­gungs­flä­che. Trotz­dem ver­langt das Bau­ord­nungs­amt eine erneu­te Nut­zungs­ge­neh­mi­gung für die geplan­te Nut­zung als Mini-Markt. Dies wirft bei vie­len Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern Fra­gen auf, da die Flä­che bereits in der Ver­gan­gen­heit für ähn­li­che Zwe­cke genutzt wur­de und eine erneu­te Geneh­mi­gung als unge­recht­fer­tig­te, büro­kra­ti­sche Hür­de erscheint.

Im gül­ti­gen Bebau­ungs­plan wur­de nach­fol­gen­de Rege­lung festgelegt:

Bebau­ungs­plan Nr. xxx – Holz­heimRechts­kraft 22.02.1984 – Es gilt die BauN­VO 1977 

1. Art der bau­li­chen Nutzung

Gemäß § 1 (7) sind im WA – Gebiet (xxxxx) im Erd­ge­schoß nur die unter § 4 (2) genann­ten Nut­zung zuläs­sig.

Bau­nut­zungs­ver­ord­nung 1977 Ver­ord­nung über die bau­li­che Nut­zung der Grund­stü­cke

§ 4 All­ge­mei­ne Wohn­ge­bie­te

(2) Zuläs­sig sind

..

2. die der Ver­sor­gung des Gebie­tes die­nen­den Läden, …

Im Schluss­ab­nah­me­schein, Dienst­stel­le Bau­ord­nungs­amt, vom 02.12.1983, wur­de vermerkt:

Erstel­lung eines Rei­hen­wohn- / Geschäfts­hau­ses – Es wur­den kei­ne Män­gel festgestellt 

Wer­den die vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­fasst, ergibt sich Folgendes:

1983 wur­de ein Rei­hen­wohn- / Geschäfts­haus geneh­migt, erbaut und abge­nom­men, was im Geschäfts­be­reich ein der Ver­sor­gung des Gebie­tes die­nen­de Laden­flä­che beinhaltet. 

Der Anwoh­ner lässt sich jedoch nicht ent­mu­ti­gen und setzt sich wei­ter­hin für die Ein­rich­tung des Mini-Mark­tes ein. Ziel ist es, die Nah­ver­sor­gungs­si­tua­ti­on in Gref­rath zu ver­bes­sern und den Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern den Zugang zu fri­schen Lebens­mit­teln und Gütern des täg­li­chen Bedarfs zu erleichtern.

Die Reak­tio­nen der Stadt­ver­wal­tung auf das Vor­ha­ben des Anwoh­ners waren bis­her unbe­frie­di­gend. Auch Anfra­gen an den SPD-Bür­ger­meis­ter Rei­ner Breu­er sowie die loka­len CDU-Ver­tre­ter blie­ben unbe­ant­wor­tet. Im Rot-Grü­nen Rat­haus und bei der CDU schei­nen Bür­ger­inter­es­sen nicht son­der­lich bedeut­sam zu sein.

In der Hoff­nung, die öffent­li­che Auf­merk­sam­keit, die das The­ma erlangt, wird die Situa­ti­on zeit­nah ver­bes­sert. Es bleibt abzu­war­ten, wie die Stadt­ver­wal­tung letzt­lich auf den Druck der Gemein­schaft reagie­ren wird.

Es ist klar, dass die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Gref­rath wei­ter­hin für eine bes­se­re Nah­ver­sor­gung kämp­fen wer­den. Der Anwoh­ner betont, dass der Zugang zu fri­schen Lebens­mit­teln und Gütern des täg­li­chen Bedarfs ein Grund­recht ist, das nicht ver­nach­läs­sigt wer­den soll­te. Mit dem Mini-Markt sol­len genau die­se Bedürf­nis­se vor Ort gedeckt werden.

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