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Neuss – Die Abfall- und Wert­stoff­lo­gis­tik Neuss GmbH (AWL) über­nimmt ab die­sem Jahr die Ver­an­la­gung und das Inkas­so für die Abfall­ge­büh­ren im Namen der Stadt Neuss. Die Gebüh­ren­be­schei­de wer­den ab dem 20. Janu­ar an die Gebüh­ren­pflich­ti­gen versandt.

Die AWL weist die Emp­fän­ger der Beschei­de dar­auf hin, dass aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den im Bescheid nur noch die Abfall­ge­bühr auf­ge­führt ist. Für die wei­te­ren Abga­ben, wie die Grund­steu­er und Ent­wäs­se­rungs­ge­büh­ren, wer­den sepa­ra­te Beschei­de ver­sandt. Wei­ter­hin wird in die­sem Bescheid für die Abfall­ge­büh­ren ein neu­es Buchungs­zei­chen und eine neue Bank­ver­bin­dung (IBAN) aufgeführt. 

Die­se gilt es unbe­dingt bei dem Bezah­len der Gebüh­ren zu beach­ten. Wenn bereits in der Ver­gan­gen­heit ein Sepa-Man­dat zur Abbu­chung erteilt wur­de, wird dies auto­ma­tisch umge­stellt, so die AWL.

Aus­künf­te über Kon­ten und Zah­lun­gen zu den Abfall­ge­büh­ren wer­den tele­fo­nisch unter 02131–12448 44 erteilt. Aus­künf­te zur Abfall­ent­sor­gung gibt das Kun­den­zen­trum der AWL unter der Ruf­num­mer 02131–124480.

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