Klartext.NRW – Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden.
Ziel dieser Verordnung ist es weiterhin, die erfolgreiche Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie so fortzusetzen, dass schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, weiterhin bestmöglich verhindert werden.
- Corona-Schutzverordnung – gültig ab 23. Dezember 2022
- Corona-Schutzverordnung mit markierten Änderungen – gültig ab 23. Dezember 2022
- Anlage 1 zur Schutzverordnung: Hygieneempfehlungen für Privatpersonen
- Anlage 2 zur Schutzverordnung: Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen
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