Grevenbroich – Vor dem Hintergrund des schönen Wetters der letzten Tage erinnert die Stadt Grevenbroich daran, dass im Stadtgebiet ein Grillverbot in Wäldern, Parks und öffentlichen Grünanlagen gilt und verweist hier auf die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt.
Diese ist abrufbar unter www.grevenbroich.de -> Rathaus & Bürgerservice -> Rathaus -> Ortsrecht – > Gefahrenabwehrordnung.
In Grevenbroich gibt es keine öffentlichen, frei zugänglichen Grillstellen. Es können Grillstellen angemietet werden, etwa die Grillhütte in Allrath oder die Grillhütte im Wildfreigehege. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar.