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Rhein-Kreis Neuss – Das Katas­ter- und Ver­mes­sungs­amt des Rhein-Krei­ses Neuss erhält zur­zeit zahl­rei­che Anfra­gen rund um die Grund­steu­er­re­form NRW 2022. 

Amts­lei­ter Micha­el Fie­len­bach betont: „Ers­te Ansprech­part­ner sind hier die Finanz­äm­ter. Wer Fra­gen zu dem The­ma hat, fin­det auf der Inter­net­sei­te des Rhein-Krei­ses Neuss sowohl Infor­ma­tio­nen und Kon­takt­da­ten der Ansprech­part­ner zur Grund­steu­er­re­form NRW 2022 als auch zu den Boden­richt­wer­ten, die unter dem zen­tra­len Infor­ma­ti­ons­sys­tem der Gut­ach­ter­aus­schüs­se des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len unter dem Link www.boris.nrw.de kos­ten­los abge­ru­fen wer­den können.“

Zum Hin­ter­grund: Grund­stücks­ei­gen­tü­mer müs­sen in die­sem Jahr eine Erklä­rung zur Fest­stel­lung des Grund­steu­er­werts, eine soge­nann­te Fest­stel­lungs­er­klä­rung, bei Ihrem Finanz­amt abge­ben. Das Finanz­amt erhebt dafür in die­sem Jahr die erfor­der­li­chen Daten wie Grund­stücks­flä­che, Bau­jahr, Wohn- und Nutz­flä­che und infor­miert die Eigen­tü­mer schriftlich.

Die­se Daten sind bei den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern meist in den eige­nen Unter­la­gen vor­han­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Grund­steu­er in NRW sind beim Minis­te­ri­um der Finan­zen NRW erhält­lich unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform. Dort gibt es Infor­ma­tio­nen für Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Wohn­grund­stü­cken, für Unter­neh­men, für Betrie­be der Land- und Forst­wirt­schaft, für Kom­mu­nen, für Steu­er­be­ra­tun­gen, Grund­stücks- und Haus­ver­wal­tun­gen sowie Infor­ma­tio­nen für Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von steu­er­be­frei­tem Grundbesitz.

Zudem wur­den beson­de­re Grund­steu­er-Hot­lines ein­ge­rich­tet. Die Hot­line des Finanz­am­tes ist mon­tags bis frei­tags von 9 bis 18 Uhr erreich­bar: das Finanz­amt Gre­ven­broich unter Tel. 02181 607 1959 und das Finanz­amt Neuss unter 02131 6656 1959 erreichbar.

Daten zu Flä­chen­an­ga­ben oder Boden­richt­wer­ten kön­nen kos­ten­los über das zen­tra­le Infor­ma­ti­ons­sys­tem der Gut­ach­ter­aus­schüs­se www.boris.nrw.de und www.grundsteuer-geodaten.nrw.de abge­ru­fen wer­den. Dort sind Infor­ma­tio­nen und Erläu­te­run­gen zu Grund­stü­cken und Boden­richt­wer­ten veröffentlicht.

Infor­ma­tio­nen zum Katas­ter- und Ver­mes­sungs­amt des Rhein-Krei­ses Neuss fin­den sich unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/katasteramt.

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