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Dor­ma­gen (ots) Mit unse­rer Pres­se­mel­dung vom 02.05.2022 unter dem Titel „Unbe­kann­ter beschä­digt vor­bei­fah­ren­des Auto mit mut­maß­li­chem Feu­er­werks­kör­per – Poli­zei sucht Zeu­gen“ (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5211034) berich­te­ten wir über einen „Gefähr­li­chen Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr“, so die juris­ti­sche Bezeich­nung der Straftat.

Ein zur Tat­zeit unbe­kann­ter Mann hat­te einen Feu­er­werks­kör­per ähn­lich einer Fackel auf das vor­bei­fah­ren­de Auto einer 44 Jah­re alten Frau aus Dor­ma­gen geschleu­dert und dadurch die Heck­schei­be des Wagens beschädigt.

Noch am Mon­tag­abend (02.05.), kurz vor 20:00 Uhr, stell­te sich ein 23 Jah­re alter Mann aus Dor­ma­gen auf der Poli­zei­wa­che. Er gab an, am Kreis­ver­kehr ein soge­nann­tes Ben­ga­lo (ben­ga­li­sches Feu­er) ange­zün­det zu haben. Tei­le der Licht­fa­ckel sei­en „abge­sprun­gen“ und hät­ten ver­se­hent­lich den vor­bei­fah­ren­den Wagen der Frau getrof­fen. Dar­auf­hin sei er in Panik weg­ge­lau­fen und habe sich nun auf­grund der Bericht­erstat­tung in den Medi­en bei der Poli­zei gestellt.

Unacht­sam­keit beim Umgang mit ben­ga­li­schem Feu­er­werk kann zu schwe­ren Ver­let­zun­gen oder Sach­schä­den füh­ren. Beim Abbren­nen der Hand­fa­ckeln ent­ste­hen Tem­pe­ra­tu­ren zwi­schen 1600 und 2500 Grad Celsius.

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