Web Analytics

Klartext.NRW – Die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung für Nord­rhein-West­fa­len ist an die Vor­ga­ben des Bun­des­in­fek­ti­ons­schutz­ge­set­zes ange­passt wor­den. Damit wer­den die Schutz­maß­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus erheb­lich reduziert. 

Sowohl die bis­he­ri­gen 3G- und 2Gplus-Zugangs­be­schrän­kun­gen als auch die all­ge­mei­ne Mas­ken­pflicht in Innen­räu­men ent­fal­len. Bestehen blei­ben Mas­ken- und Test­pflich­ten in beson­ders sen­si­blen Berei­chen wie etwa Arzt­pra­xen oder Krankenhäusern.

Bußgeldkataloge

Corona-Test- und Quarantäneverordnung

Die Ver­ord­nung umfasst alle Rege­lun­gen in Bezug auf die unter­schied­li­chen ver­füg­ba­ren Test­ver­fah­ren, die unter den Bezeich­nun­gen „Selbst­test“, „Schnell­test“ und „PCR-Test“ bekannt sind. Außer­dem legt sie fest, in wel­chen Fäl­len und wie eine Qua­ran­tä­ne ablau­fen muss.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier

(415 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

'; } ?> 'div', 1 => 'span', 2 => 'b', 3 => 'i', 4 => 'font', 5 => 'strong',); $antiblock_html_element = $antiblock_html_elements[array_rand($antiblock_html_elements)]; ?>
<>Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript!">[ ? ]>

Sie können den Inhalt dieser Seite nicht kopieren.