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Neuss, Gre­ven­broich, Jüchen (ots) Immer wie­der erhält die Poli­zei Kennt­nis von Betrugs­ver­su­chen oder auch lei­der erfolg­rei­chen Betrugs­sach­ver­hal­ten, bei denen die Täter den Kon­takt per Tele­fon oder Mes­sen­ger­dienst auf­ge­nom­men haben.

So gelang es Unbe­kann­ten am Diens­tag­nach­mit­tag (05.04.), ein Ehe­paar aus Neuss davon zu über­zeu­gen, dass ihre Toch­ter eine neue Han­dy­num­mer habe und drin­gend Geld brau­che. Per Mes­sen­ger­dienst erhielt die Ehe­frau eine Nach­richt ihrer ver­meint­li­chen Toch­ter, die ihr erklär­te, sie habe ihr Han­dy ver­lo­ren und dies sei ihre neue Nummer.

Und sie benö­ti­ge Hil­fe bei einer drin­gen­den Über­wei­sung, die sie gera­de kurz­fris­tig selbst nicht vor­neh­men kön­ne. Die Über­wei­sungs­da­ten folg­ten sogleich. Das Paar schenk­te dem Anlie­gen zunächst Glau­ben und über­wies zwei höhe­re Beträ­ge. Erst im Nach­hin­ein fiel der Betrug auf. Das Paar erstat­te­te Anzeige.

Kri­mi­nel­le gehen sehr geschickt vor, um ihre Opfer glau­ben zu las­sen, dass es sich um eine Not­si­tua­ti­on han­delt. Wer kei­ne Zeit zum Nach­den­ken (und Hin­ter­fra­gen) hat, ist gege­be­nen­falls eher geneigt, der Geschich­te Glau­ben zu schen­ken, die einem erzählt wird.

Glück im Unglück hat­te eine 63-Jäh­ri­ge Neus­se­rin, die mit dem glei­chen Anlie­gen kon­tak­tiert wor­den war: Ihre angeb­li­che Toch­ter kön­ne auf­grund der neu­en Num­mer kei­ne Über­wei­sung vor­neh­men. Auch die 63-Jäh­ri­ge ging zunächst dar­auf ein. Aller­dings konn­te sie die Über­wei­sung nicht gleich aus­füh­ren; der wei­te­re Chat­ver­lauf über die Zeit­ver­zö­ge­rung ließ sie jedoch auf­hor­chen und schließ­lich erken­nen, dass da ganz sicher nicht ihre Toch­ter schrieb.

In Jüchen schei­ter­ten Betrü­ger gleich an der Skep­sis einer 81-Jäh­ri­gen. Deren ver­meint­li­che Toch­ter, aus­ge­stat­tet mit einer angeb­lich neu­en Num­mer und dem drin­gen­den Bedürf­nis einer Über­wei­sung, hat­te die­se eben­falls per Mes­sen­ger­dienst kon­tak­tiert. Die 81-Jäh­ri­ge wur­de auf­grund der hohen vier­stel­li­gen Sum­men stut­zig und kon­tak­tier­te ihre Toch­ter per­sön­lich: Der Betrugs­ver­such flog auf.

In Gre­ven­broich erhielt der­weil ein lebens­äl­te­res Ehe­paar einen Anruf von ver­meint­li­chen Poli­zei­be­am­ten. Mit der Geschich­te, dass ihr Hab und Gut durch Ein­bre­cher­ban­den in Gefahr sei, setz­te man die bei­den unter Druck. Aller­dings wur­de der Ehe­mann miss­trau­isch, als er zur Bestä­ti­gung der Geschich­te aus dem lau­fen­den Tele­fo­nat her­aus die 110 wäh­len sollte.

Mit einem ande­ren Gerät wähl­te er eben­falls die 110 und lan­de­te dies­mal in der ech­ten Leit­stel­le der Poli­zei. Somit hat­ten auch hier die Betrü­ger kei­nen Erfolg.

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