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Klartext.NRW – Das Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len teilt mit: Laut Mit­tei­lung des Deut­schen Wet­ter­diens­tes und des Lan­des­la­ge­zen­trums wer­den für den 17. Febru­ar 2022 ver­brei­tet Sturm und schwe­re Sturm­bö­en für ganz Nord­rhein-West­fa­len erwar­tet, teil­wei­se in Hoch­la­gen Orkanböen. 

Auf Grund­la­ge des Erlas­ses „Rege­lun­gen zum Unter­richts­aus­fall und ande­ren schu­li­schen Maß­nah­men bei Unwet­tern und ande­ren extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen“ wird daher vom Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung ein lan­des­wei­ter Unter­richts­aus­fall für den heu­ti­gen 17. Febru­ar 2022 angeordnet.

Minis­te­rin Gebau­er erklär­te dazu: „Das nahen­de Unwet­ter­er­eig­nis ist eine erns­te Gefahr, ins­be­son­de­re für den Schul­weg für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler. Daher wird in den nord­rhein-west­fä­li­schen Schu­len mor­gen kein Unter­richt statt­fin­den, die Schu­len sind grund­sätz­lich geschlos­sen. Nach dem Sturm „Frie­de­ri­ke“ 2018 hat die Lan­des­re­gie­rung ein Kon­zept für sol­che Gefah­ren­la­gen erarbeitet.

Mit dem neu­en Unwet­ter­er­lass für die Schu­len ist es nun auch mög­lich, dass es lan­des­wei­te Ent­schei­dun­gen auf­grund von extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen gibt. Die­se wen­det die Lan­des­re­gie­rung an, indem für mor­gen der Unter­richt für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Nord­rhein-West­fa­len ausfällt.“

Die Schu­len wur­den mit einer Schul­mail über die Ent­schei­dung infor­miert. Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die die Mit­tei­lung über den Unter­richts­aus­fall nicht mehr recht­zei­tig erreicht hat und die des­halb den­noch im Schul­ge­bäu­de ein­tref­fen, ist eine ange­mes­se­ne Beauf­sich­ti­gung durch die Schu­len zu gewähr­leis­ten. Lehr­kräf­te tre­ten hier­zu unab­hän­gig von der Ent­schei­dung über den Unter­richts­aus­fall ihren Dienst an, soweit es die Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se zulassen.

Den Erlass zum Unter­richts­aus­fall und ande­ren schu­li­schen Maß­nah­men bei Unwet­tern und ande­ren extre­men Wet­ter-Ereig­nis­sen fin­den Sie hier und wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter: https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung

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