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Klartext.NRWDie Lan­des­re­gie­rung hat die Coro­naschutz­ver­ord­nung den aktu­el­len Ent­wick­lun­gen des Infek­ti­ons- und Pan­de­mie­ge­sche­hens in NRW, mit Wir­kung zum Don­ners­tag, dem 03.02.2022, ange­passt und ist bis zum 09. Febru­ar 2022 gültig. 

Zur Fort­set­zung der Bekämp­fung der SARS-CoV-2-Pan­de­mie, zur Begren­zung eines erneu­ten Anstiegs der Infek­ti­ons­zah­len und ins­be­son­de­re zur wei­te­ren Gewähr­leis­tung aus­rei­chen­der medi­zi­ni­scher Ver­sor­gungs­ka­pa­zi­tä­ten wer­den mit der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung Rege­lun­gen getrof­fen, die die Infek­ti­ons­ge­fah­ren wirk­sam und ziel­ge­rich­tet ein­däm­men sollen.

Corona-Test- und Quarantäneverordnung

Die Ver­ord­nung umfasst alle Rege­lun­gen in Bezug auf die unter­schied­li­chen ver­füg­ba­ren Test­ver­fah­ren, die unter den Bezeich­nun­gen „Selbst­test“, „Schnell­test“ und „PCR-Test“ bekannt sind. Außer­dem legt sie fest, in wel­chen Fäl­len und wie eine Qua­ran­tä­ne ablau­fen muss.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier

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