Kaarst – Am 6. März entscheiden die Kaarsterinnen und Kaarster in einem Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren zum Radentscheid.
Schon jetzt können Wahlberechtigte Anträge für die Briefabstimmung stellen – entweder per Brief, Fax, E‑Mail, online oder persönlich im Wahlbüro. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Zum Versand der Unterlagen müssen die Wahlberechtigten ihre persönlichen Adressdaten nennen. Der Versand kann sich aufgrund der Anlieferung der Abstimmungsunterlagen, durch wahlrechtliche Vorgaben und die Produktionszeit verzögern.
Anträge auf Briefwahl werden spätestens bis zum 4. März 2022, 18.00 Uhr, entgegen genommen. Bei einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung können Anträge auch noch bis zum Abstimmtag um 15.00 Uhr gestellt werden.
In diesem Fall ist eine persönliche Abholung der Unterlagen im Wahlbüro notwendig. Vor Ort im Wahlbüro müssen Ausweisdokumente vorgezeigt werden, bei Abholung der Unterlagen für Dritte ist eine Vollmacht nötig.
Die Abstimmungs-Benachrichtigungen mit ergänzenden Informationen zum Bürgerentscheid werden derzeit allen Berechtigten per Post zugestellt. Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist auch der Antrag auf Zustellung zu finden. Wer bis zum 11. Februar keine Benachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte umgehend an das Wahlbüro.
Antragsstellung per Post, Fax, Mail, online oder vor Ort möglich
Antrag per Post: Stadt Kaarst, Wahlbüro
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Antrag per Fax: +49 2131 9877 – 206
Antrag per Mail: tamara.wilden@kaarst.de
Antrag online: www.itk-rheinland.de/briefwahlantrag/kaarst/buergerentscheid
Antrag vor Ort: Clubraum 1, Bürgerhaus
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst