Klartext.NRW – Die Bezirksregierung Düsseldorf teilt mit: Im November 2021 hat der Rhein-Kreis Neuss im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Anschlussstelle Delrath an der A57 südlich des Autobahnkreuzes Neuss-Süd sowie einer Verbindungsstraße zwischen Neuss-Allerheiligen und Dormagen-Delrath überarbeitete Unterlagen eingereicht.
Weil für das Bauvorhaben Grundstücke im Stadtgebiet Neuss und Dormagen beansprucht werden, werden die Unterlagen von Dienstag, 8. Februar, bis einschließlich Montag, 7. März 2022, in beiden Kommunen ausgelegt:
- im Rathaus der Stadt Neuss, zu erreichen über den Eingang 5 (Michaelstraße 50) Montag bis Mittwoch von 08:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr. Wegen der Corona-Lage können Termine zur Einsichtnahme im Vorfeld unter 02131–906101 vereinbart werden.
- bei der Stadt Dormagen im Fachbereich Städtebau, Stadtplanung, Mathias-Giesen-Straße 11, Erdgeschoss, Montag bis Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr. Die persönliche Einsichtnahme dort ist aufgrund der Corona-Pandemie nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie unter Beachtung der tagesaktuellen Corona-Regelungen der Stadt Dormagen möglich.
Im Zeitraum der Offenlage sind die Unterlagen auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://url.nrw/offenlage einsehbar.
Anregungen und Einwände können Betroffene bis spätestens 7. April 2022 in dem Verfahren geltend machen, sowohl direkt vor Ort in den Kommunen als auch bei der Planfeststellungsbehörde: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf.