Jüchen – Die Stadtverwaltung versendet Ende dieser Woche rd. 8.500 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2022 an alle Haus- und Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtigen.
In diesen Bescheiden werden je nach Sachlage Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung festgesetzt.
Für das Jahr 2022 wurde der Hebesatz der Grundsteuer B auf 495 erhöht (Vorjahr 440). Bei der Benutzungsgebühr für das Niederschlagswasser und bei der Gebühr für die Schmutzwasserentwässerung sind hingegen Senkungen der Gebührensätze zu verzeichnen. Die Benutzungsgebühr für Niederschlagswasser liegt aktuell bei 0,81€/m³ (Vorjahr: 0,85 €/m³). Die Schmutzwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2022 3,01 €/m³ (Vorjahr: 3,15 €/m³).
Für Fragen zum Abgabenbescheid steht das Team des Steueramtes unter der Rufnummer 02165/915‑2029 gerne zur Verfügung. In den ersten Wochen nach Zustellung der Bescheide kann es wegen der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Anfragen bei der telefonischen Kontaktaufnahme zu Wartezeiten kommen.
Auf Grund des derzeitigen Infektionsgeschehens wird darum gebeten, möglichst auf eine persönliche Vorsprache im Rathaus zu verzichten. Sofern diese nicht vermeidbar ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Die Verwaltung bittet hierfür um Verständnis.