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Jüchen – Die Stadt­ver­wal­tung ver­sen­det Ende die­ser Woche rd. 8.500 Grund­be­sitz­ab­ga­ben­be­schei­de für das Jahr 2022 an alle Haus- und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bzw. Gebührenpflichtigen.

In die­sen Beschei­den wer­den je nach Sach­la­ge Grund­steu­er, Abfall­ent­sor­gungs­ge­büh­ren, Stra­ßen­rei­ni­gungs- und Win­ter­dienst­ge­büh­ren und die Gebüh­ren für Schmutz- und Nie­der­schlags­was­ser­be­sei­ti­gung festgesetzt.

Für das Jahr 2022 wur­de der Hebe­satz der Grund­steu­er B auf 495 erhöht (Vor­jahr 440). Bei der Benut­zungs­ge­bühr für das Nie­der­schlags­was­ser und bei der Gebühr für die Schmutz­was­ser­ent­wäs­se­rung sind hin­ge­gen Sen­kun­gen der Gebüh­ren­sät­ze zu ver­zeich­nen. Die Benut­zungs­ge­bühr für Nie­der­schlags­was­ser liegt aktu­ell bei 0,81€/m³ (Vor­jahr: 0,85 €/m³). Die Schmutz­was­ser­ge­bühr beträgt seit dem 01.01.2022 3,01 €/m³ (Vor­jahr: 3,15 €/m³).

Für Fra­gen zum Abga­ben­be­scheid steht das Team des Steu­er­am­tes unter der Ruf­num­mer 02165/915‑2029 ger­ne zur Ver­fü­gung. In den ers­ten Wochen nach Zustel­lung der Beschei­de kann es wegen der erfah­rungs­ge­mäß hohen Anzahl von Anfra­gen bei der tele­fo­ni­schen Kon­takt­auf­nah­me zu War­te­zei­ten kommen.

Auf Grund des der­zei­ti­gen Infek­ti­ons­ge­sche­hens wird dar­um gebe­ten, mög­lichst auf eine per­sön­li­che Vor­spra­che im Rat­haus zu ver­zich­ten. Sofern die­se nicht ver­meid­bar ist, ist eine vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung zwin­gend erfor­der­lich. Die Ver­wal­tung bit­tet hier­für um Verständnis.

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