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Klartext.NRW – Das Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung teilt mit: Die „Omi­kron-Wel­le“ hat das Land Nord­rhein-West­fa­len und in Tei­len auch die Schu­len erreicht. Die lan­des­weit hohen Inzi­denz­zah­len sowie hohen Posi­tiv­ra­ten bei den „Lolli“-PCR-Testungen von aktu­ell über 20 Pro­zent spie­geln dies wider. 

Auf­grund des deutsch­land­weit ste­tig anstei­gen­den Infek­ti­ons­ge­sche­hens und ange­sichts begrenz­ter PCR-Test­ka­pa­zi­tä­ten haben am gest­ri­gen Mon­tag die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der zusam­men mit dem Bun­des­kanz­ler die Ent­schei­dung der Gesund­heits­mi­nis­ter für eine Prio­ri­sie­rung von PCR-Tes­tun­gen, eine Kon­zen­tra­ti­on von PCR-Tests vor allem auf vul­nerable Grup­pen und Beschäf­tig­te, die die­se betreu­en und behan­deln, bestätigt.

Im Hin­blick auf die­se Prio­ri­sie­rungs­ent­schei­dung von Bund und Län­dern ist somit eine kurz­fris­ti­ge Anpas­sung des „Lolli“-PCR-Testregimes erfor­der­lich, da dies erheb­li­che Test­ka­pa­zi­tä­ten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Ein­zel­tes­tun­gen) pro Woche bindet.

„Das bis­he­ri­ge „Lolli“-PCR-Verfahren an unse­ren Grund- und För­der­schu­len ist nahe­zu ein­zig­ar­tig in der Bun­des­re­pu­blik, kein ande­res Land hat es geschafft, ein solch kom­ple­xes und hoch­sen­si­ti­ves Sys­tem in sei­nen Schu­len zu eta­blie­ren. Es hat uns in den ers­ten Wel­len der Pan­de­mie sehr gute Diens­te erwie­sen, ist aner­kannt und hat den für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler so wich­ti­gen Prä­senz­un­ter­richt seit dem 10. Mai 2021 flä­chen­de­ckend gesichert.

Auf­grund der feh­len­den PCR-Kapa­zi­tä­ten muss die Lan­des­re­gie­rung in der „Omikron“-Welle nun Anpas­sun­gen die­ses Ver­fah­rens vor­neh­men, um ent­spre­chend der heu­ti­gen Pro­blem­an­zei­ge der Labo­re die PCR-Labor­ka­pa­zi­tä­ten für vul­nerable Grup­pen frei­zu­ge­ben. Es bleibt wei­ter­hin das obers­te Ziel, auch unter die­sen schwie­ri­gen Bedin­gun­gen gera­de unse­re jüngs­ten Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Prä­senz­un­ter­richt zu hal­ten – und gleich­zei­tig best­mög­li­chen Infek­ti­ons­schutz zu gewähr­leis­ten“, so Schul- und Bil­dungs­mi­nis­te­rin Yvonne Gebauer.

Kurz­fris­tig wer­den fol­gen­de Anpas­sun­gen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:

  • Auch wei­ter­hin wer­den in den Grund- und För­der­schu­len „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
  • Die Auf­lö­sung posi­ti­ver Pools durch PCR-Ein­zel­tests wird an den Grund­schu­len ver­än­dert. Es ist kei­ne Abga­be von Ein­zel-PCR-Rück­stell­pro­ben an die Labo­re mehr vorgesehen.
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler eines nega­tiv getes­te­ten Pools neh­men wie gewohnt am Prä­senz­un­ter­richt teil. Der­zeit sind rund 80 Pro­zent aller Pools in den Grund- und För­der­schu­len negativ.
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler eines posi­tiv getes­te­ten Pools wer­den am nächs­ten Tag zu Unter­richts­be­ginn in den Schu­len mit Anti­gen­schnell­tests getes­tet. Hier­zu ver­fü­gen die Schu­len bereits jetzt in aus­rei­chen­dem Umfang über die not­wen­di­gen Test­ka­pa­zi­tä­ten. Alter­na­tiv ist es auch mög­lich, eine offi­zi­el­le Test­ein­rich­tung im Rah­men eines Bür­ger­tests zu nut­zen und die­sen Test der Schu­le vorzulegen.
    Schü­le­rin­nen und Schü­ler eines posi­tiv getes­te­ten Pools dür­fen nur dann am Prä­senz­un­ter­richt teil­neh­men, wenn sie ein nega­ti­ves Schnell­test­ergeb­nis zu Unter­richts­be­ginn vor­wei­sen können.
  • Bei einem posi­ti­ven Anti­gen-Schnell­test erfolgt das in den wei­ter­füh­ren­den Schu­len ein­ge­üb­te Ver­fah­ren und das infi­zier­te Kind begibt sich in häus­li­che Iso­la­ti­on; eine Kon­troll­tes­tung außer­halb des Schul­sys­tems ist erforderlich.
  • Für alle För­der­schu­len, unab­hän­gig von ihrem För­der­schwer­punkt, bleibt das bestehen­de Lol­li-Test­sys­tem kom­plett in sei­ner jet­zi­gen Form erhal­ten. Grund dafür ist die struk­tu­rell höhe­re Vul­nerabi­li­tät die­ser Schü­ler­grup­pe. Dar­über hin­aus ist die­se Test­me­tho­de für die dor­ti­gen Schü­le­rin­nen und Schü­ler hin­sicht­lich der Anwend­bar­keit ganz beson­ders geeignet.

Die not­wen­di­gen recht­li­chen Anpas­sun­gen der Coro­na-Test / Qua­ran­tän­ever­ord­nung wer­den kurz­fris­tig durch die Lan­des­re­gie­rung vorgenommen.

Die Grund­schu­len wer­den ab sofort voll­um­fäng­lich in das Bestell­ma­nage­ment von Anti­gen-Schnell­tests ein­ge­bun­den, so dass sich die Schu­len mit den not­wen­di­gen Bedar­fen wei­ter­hin ein­de­cken kön­nen. Schon jetzt mit dem Stich­tag 19. Janu­ar 2022 haben die Grund­schu­len einen durch­schnitt­li­chen Bestand von ins­ge­samt rund 2,5 Mil­lio­nen Schnell­tests (4,1 Tests pro Schü­ler) im Rah­men der wöchent­li­chen Cos­mo-Abfra­ge gemel­det, eine Bevor­ra­tung für über eine Kalen­der­wo­che ist also bereits wie vom Schul­mi­nis­te­ri­um in der Ver­gan­gen­heit bei den Schu­len ange­for­dert, gegeben.

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