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Neuss – Die Brü­cke über den ehe­ma­li­gen Ver­schie­be­bahn­hof wur­de größ­ten­teils in den Sieb­zi­ger­jah­ren des ver­gan­ge­nen Jahr­hun­derts erbaut. 

Auf­grund von jetzt fest­ge­stell­ten Schä­den am Brü­cken­bau­werk muss die Brü­cke zwi­schen der Fes­ser­stra­ße (Furth-Süd) und der Düs­sel­dor­fer Stra­ße (Innenstadt/Barbaraviertel) ab sofort für Fahr­zeu­ge mit einem Gewicht über 7,5 Ton­nen voll gesperrt werden.

Schwe­re Fahr­zeu­ge tra­gen zur wei­te­ren Beschä­di­gung des Bau­werks bei. Basie­rend auf den vor­lie­gen­den Erkennt­nis­sen zum Bau­werk wird durch die Voll­sper­rung für Last­kraft­wa­gen über 7,5 Ton­nen die Belas­tung des Brü­cken­bau­werks jedoch der­art ver­rin­gert, dass eine grö­ße­re Rest­nut­zungs­dau­er der Brü­cke erreicht wer­den kann.

Das Brü­cken­bau­werk unter­liegt einer ver­stärk­ten visu­el­len Kon­trol­le durch Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Stadt Neuss. Par­al­lel wird an wei­te­ren Siche­rungs­maß­nah­men gear­bei­tet, die zeit­nah in der ers­ten Jah­res­hälf­te 2022 umge­setzt wer­den sollen.

Umlei­tun­gen für Last­kraft­wa­gen über 7,5 Ton­nen wer­den kurz­fris­tig aus­ge­schil­dert, Auto­fah­ren­de kön­nen die Brü­cke wei­ter­hin unge­hin­dert nut­zen. Auch die Geh- und Fahr­rad­we­ge sind für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unein­ge­schränkt begeh- und befahrbar.

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