Rhein-Kreis Neuss – Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss umzieht, kann direkt im Bürgerbüro seiner Stadt oder Gemeinde die Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern lassen.
Eine Kooperation zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und allen Kommunen im Kreis macht dies seit rund zwei Jahren möglich. Die Mitarbeiter in den Rathäusern geben die neue Anschrift auf direktem Weg digital an den Kreis weiter. Bürger bringen bei der Ummeldung in ihrer Stadt oder Gemeinde einfach neben dem Personalausweis den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit und sparen sich damit den Gang zum Straßenverkehrsamt.
In den Rathäusern bezahlen Bürger für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren die gleichen Gebühren wie im Straßenverkehrsamt, sodass für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Gesetzlich ist festgelegt, dass Bürger ihre neue Adresse direkt nach dem Umzug in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eintragen lassen müssen. Denn nur wenn die Anschriftenänderung beim Straßenverkehrsamt bekannt ist, kann bei einem Verkehrsvergehen die verantwortliche Person schnellstmöglich ermittelt werden. Hinzu kommt, dass bei Unglücksfällen Angehörige direkt benachrichtigt werden können.
In der Vergangenheit haben Fahrzeughalter häufig im Umzugsstress den früher notwendigen Gang zum Straßenverkehrsgang vergessen. Das Versäumnis fällt dann oft erst im Kraftfahrt-Bundesamt auf und hat ein Mahnverfahren zur Folge. Im Jahr 2021 musste das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss rund 1.900 solcher Verfahren einleiten. „Gegenüber den Vorjahren ist die Zahl der Mahnverfahren leicht gesunken“, berichtet Ulrike Holz, Leiterin des Straßenverkehrsamtes. „Wir hoffen, dass dieser Trend anhält, weil die Adressenänderung anders als früher in den Rathäusern erledigt werden kann.“
Weitere Informationen zu den Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes und zur Ummeldung gibt es auf der Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de/sva.