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Neuss, Düs­sel­dorf (ots) Zwi­schen Neuss Norf und Neuss Haupt­bahn­hof kam es in den frü­hen Mor­gen­stun­den des Sams­tags (15. Janu­ar) im Zeit­raum von 02.36 Uhr bis 04.39 Uhr zum Ein­satz eines Laserpointers.

Die­ser blen­de­te Zug­füh­rer wäh­rend ihrer Zug­fahrt. Die Bun­des­po­li­zei lei­tet Ermitt­lun­gen ein. Wer einen Trieb­fahr­zeug­füh­rer eines Zuges mit einem Laser­poin­ter blen­det, begeht eine Straf­tat. Es han­delt sich um die Tat­be­stän­de des gefähr­li­chen Ein­griffs in den Bahn­ver­kehr sowie der gefähr­li­chen Körperverletzung.

Ins­ge­samt mel­de­ten drei Trieb­fahr­zeug­füh­rer, dass sie von einem Laser­poin­ter auf der Bahn­stre­cke zwi­schen Neuss Norf und Neuss Haupt­bahn­hof geblen­det wur­den. Betrof­fen hat es den Zug­füh­rer einer S11, eines Güter­zu­ges sowie einer S8. Einer von ihnen klag­te über Schmerzen.

Auf­grund die­ses Vor­falls kam es zu Beein­träch­ti­gun­gen im Bahn­ver­kehr. Bis­lang gibt es noch kei­nen Hin­weis auf einen Tat­ver­däch­ti­gen. Vor Ort konn­ten die Beam­ten nie­man­den fest­stel­len. Es wur­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren durch die Bun­des­po­li­zei eingeleitet.

Zeu­gen wer­den gebe­ten, Hin­wei­se unter der kos­ten­lo­sen Ser­vice­num­mer der Bun­des­po­li­zei 0800 6 888 000 oder bei einer Poli­zei­dienst­stel­le zu melden.

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