Rhein-Kreis Neuss – Wer zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehört und noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt, sollte diesen so bald wie möglich umtauschen.
Für diese Jahrgänge bietet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss bereits seit August 2021 einen speziellen Online-Dienst an. Straßenverkehrsamtsleiterin Ulrike Holz berichtet, dass dieser Service gut angenommen wird: 1.400 Bürger haben das Online-Portal für den Führerscheinumtausch bereits genutzt.
Alle Informationen zum Führerschein-Umtausch finden sich auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss. Wer zu den entsprechenden Jahrgängen gehört und einen Kartenführerschein beantragen will, kann dies bequem von zu Hause aus erledigen. Ulrike Holz weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Bearbeitung per Upload einfach möglich ist, wenn Kunden das Passbild, die Unterschrift und die Kopien des alten Führerscheins sowie des Ausweises in dem dafür vorgesehenen Formular hochladen.
„Wir bearbeiten die Online-Anträge vorrangig“, erläutert sie. „Dabei ist die Bearbeitungszeit sehr viel kürzer als bei den Personen, die für den Umtausch zunächst einen Termin vereinbaren müssen und dann zu uns ins Amt kommen.“ Dennoch müssen sich Kunden auf eine mehrmonatige Wartezeit einstellen, da die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. Eine persönliche Abholung ist aufgrund einer vorgeschriebenen Identitätsprüfung weiter erforderlich.
Der Rhein-Kreis Neuss hat die Online-Anwendung für den Führerschein-Umtausch erfolgreich in Kooperation mit der ITK Rheinland und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hat entwickelt. Für den Umtausch erforderlich sind der bisherige Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und ein unterschriebenes Kontrollblatt. Wenn der alte Führerschein nicht im Rhein-Kreis Neuss ausgestellt wurde, sollte der Kunde außerdem vorher eine Karteikartenabschrift bei dem Kreis oder der Stadt beantragen, die diesen ausgestellt hat.
Die Pflicht zum Umtausch der alten grauen und rosa Führerscheine geht in den nächsten Jahren weiter: So müssen alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, bis 2033 gegen den neuen einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Umstellung erfolgt stufenweise nach Jahrgängen.
Führerschein-Inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben bis zum 18. Januar 2033 Zeit, um ihren Führerschein umzutauschen. Während zurzeit die Jahrgänge 1953 bis 1958 den Online-Umtausch nutzen können, wird der Online-Service demnächst für weitere Jahrgänge angeboten. So schaltet der Rhein-Kreis Neuss das Online-Portal voraussichtlich im Laufe der dritten Kalenderwoche 2021 für die Jahrgänge 1959 bis 1964 frei, die ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen sollten.
Alle Informationen zum Umtausch finden sich auch auf der Internetseite des Rhein-Kreis Neuss unter www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto.