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Rhein-Kreis Neuss – Wer zu den Geburts­jahr­gän­gen 1953 bis 1958 gehört und noch einen grau­en oder rosa Füh­rer­schein besitzt, soll­te die­sen so bald wie mög­lich umtauschen. 

Für die­se Jahr­gän­ge bie­tet das Stra­ßen­ver­kehrs­amt des Rhein-Krei­ses Neuss bereits seit August 2021 einen spe­zi­el­len Online-Dienst an. Stra­ßen­ver­kehrs­amts­lei­te­rin Ulri­ke Holz berich­tet, dass die­ser Ser­vice gut ange­nom­men wird: 1.400 Bür­ger haben das Online-Por­tal für den Füh­r­er­scheinum­tausch bereits genutzt.

Alle Infor­ma­tio­nen zum Füh­rer­schein-Umtausch fin­den sich auf der Inter­net­sei­te des Rhein-Krei­ses Neuss. Wer zu den ent­spre­chen­den Jahr­gän­gen gehört und einen Kar­ten­füh­rer­schein bean­tra­gen will, kann dies bequem von zu Hau­se aus erle­di­gen. Ulri­ke Holz weist dar­auf hin, dass eine erfolg­rei­che Bear­bei­tung per Upload ein­fach mög­lich ist, wenn Kun­den das Pass­bild, die Unter­schrift und die Kopien des alten Füh­rer­scheins sowie des Aus­wei­ses in dem dafür vor­ge­se­he­nen For­mu­lar hochladen.

„Wir bear­bei­ten die Online-Anträ­ge vor­ran­gig“, erläu­tert sie. „Dabei ist die Bear­bei­tungs­zeit sehr viel kür­zer als bei den Per­so­nen, die für den Umtausch zunächst einen Ter­min ver­ein­ba­ren müs­sen und dann zu uns ins Amt kom­men.“ Den­noch müs­sen sich Kun­den auf eine mehr­mo­na­ti­ge War­te­zeit ein­stel­len, da die neu­en Füh­rer­schei­ne im Scheck­kar­ten­for­mat bei der Bun­des­dru­cke­rei in Ber­lin erstellt wer­den. Eine per­sön­li­che Abho­lung ist auf­grund einer vor­ge­schrie­be­nen Iden­ti­täts­prü­fung wei­ter erforderlich.

Der Rhein-Kreis Neuss hat die Online-Anwen­dung für den Füh­rer­schein-Umtausch erfolg­reich in Koope­ra­ti­on mit der ITK Rhein­land und der Anstalt für Kom­mu­na­le Daten­ver­ar­bei­tung in Bay­ern (AKDB) hat ent­wi­ckelt. Für den Umtausch erfor­der­lich sind der bis­he­ri­ge Füh­rer­schein, ein gül­ti­ger Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass, ein bio­me­tri­sches Pass­bild und ein unter­schrie­be­nes Kon­troll­blatt. Wenn der alte Füh­rer­schein nicht im Rhein-Kreis Neuss aus­ge­stellt wur­de, soll­te der Kun­de außer­dem vor­her eine Kar­tei­kar­ten­ab­schrift bei dem Kreis oder der Stadt bean­tra­gen, die die­sen aus­ge­stellt hat.

Die Pflicht zum Umtausch der alten grau­en und rosa Füh­rer­schei­ne geht in den nächs­ten Jah­ren wei­ter: So müs­sen alle Füh­rer­schei­ne, die vor dem 18.01.2013 aus­ge­stellt wur­den, bis 2033 gegen den neu­en ein­heit­li­chen EU-Kar­ten­füh­rer­schein umge­tauscht wer­den. Die Umstel­lung erfolgt stu­fen­wei­se nach Jahrgängen.

Füh­rer­schein-Inha­ber, deren Geburts­jahr vor 1953 liegt, haben bis zum 18. Janu­ar 2033 Zeit, um ihren Füh­rer­schein umzu­tau­schen. Wäh­rend zur­zeit die Jahr­gän­ge 1953 bis 1958 den Online-Umtausch nut­zen kön­nen, wird der Online-Ser­vice dem­nächst für wei­te­re Jahr­gän­ge ange­bo­ten. So schal­tet der Rhein-Kreis Neuss das Online-Por­tal vor­aus­sicht­lich im Lau­fe der drit­ten Kalen­der­wo­che 2021 für die Jahr­gän­ge 1959 bis 1964 frei, die ihren alten Füh­rer­schein bis zum 19. Janu­ar 2023 umtau­schen sollten.

Alle Infor­ma­tio­nen zum Umtausch fin­den sich auch auf der Inter­net­sei­te des Rhein-Kreis Neuss unter www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto.

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