Rhein-Kreis Neuss – Am 16. Januar 2022 bietet der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen erneut den „Booster-Sonntag“ an.
In allen acht Kommunen gibt es von 10 – 17 Uhr ein Impfangebot bei den Erst‑, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich sind. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Geimpft wird an folgenden Orten:
Neuss:
Comenius Gesamtschule, Weberstraße 90a, 41464 Neuss
Dormagen:
Ehemalige Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen
Grevenbroich:
Alte Feuerwache, Schloßstraße 12, 41515 Grevenbroich
Meerbusch:
Pfarrzentrum „NussSchale“, Bommershöfer Weg 14, 40670 Meerbusch
Kaarst:
Bürgerhaus Kaarst, Am Neumarkt 2–4, 41564 Kaarst
Korschenbroich:
Ratssaal, Don-Bosco-Straße 6, 41352 Korschenbroich
Jüchen:
Neusser Straße 118, 41363 Jüchen
Rommerskirchen:
Corona-Testzentrum, Otto-Lilienthal-Straße 4, 41569 Rommerskirchen
Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.
Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss am Hammfelddamm in Neuss bieten Impfungen an. Das Impfzentrum ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Nur für Impfungen von 5–11 jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren.
Voraussichtlich bis Ende Januar werden im Impfzentrum Erst‑, Zweit– und Drittimpfungen angeboten. BioNTech kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten aktuell ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle am Berufskolleg für Technik und Informatik in der Regel nur bei allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren sowie Schwangeren geimpft werden.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden.
Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Weiterhin ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.