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Meer­busch, Gre­ven­broich, Rhein-Kreis Neuss (ots) In letz­ter Zeit wer­den wie­der ver­mehrt mehr Betrü­ge­rei­en bei der Kreis­po­li­zei­be­hör­de zur Anzei­ge gebracht. Die Maschen der Kri­mi­nel­len sind oft­mals unter­schied­lich, aber haben alle eins gemeinsam: 

Ihren Opfern das Geld aus der Tasche zu zie­hen. Im Meer­bu­scher-Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at häu­fen sich die Betrugs­straf­ta­ten mit den soge­nann­ten „Steam-Kar­ten“. Unbe­kann­te neh­men über Online-Markt­plät­ze Kon­takt zu den Opfern auf und täu­schen vor, sich für ein ange­bo­te­nes Pro­dukt zu interessieren.

Zusätz­lich soll das aus­ge­wähl­te Opfer „Steam-Kar­ten“ besor­gen, um die Codes im Anschluss an den ver­meint­li­chen Kauf­in­ter­es­sen­ten zu über­mit­teln, der den gesam­ten Betrag für das ange­bo­te­ne Pro­dukt sowie den Wert der „Steam-Kar­ten“ dann im Nach­gang über­wei­sen möch­te. Um den Vor­gang „glaub­haft“ zu machen, wer­den oft­mals Fotos und Vide­os von Per­so­nal­aus­wei­sen, die meist aus ande­ren Betrugs­fäl­len stam­men, übermittelt.

Sobald der Code über­mit­telt wur­de, hören die Geschä­dig­ten nie mehr etwas von den angeb­li­chen Kauf­in­ter­es­sen­ten. Das vor­ge­streck­te Geld für die „Steam-Kar­ten“ ist unwie­der­bring­lich ver­lo­ren. Gehen Sie daher nie auf die For­de­rung von frem­den Per­so­nen ein, Gut­schein­kar­ten zu kau­fen und den Code durch­zu­ge­ben. Auch bei angeb­li­chen Gewinn­ver­spre­chen müs­sen Sie kei­ne „Steam-Kar­ten“ zur Beglei­chung etwa­iger Vor­ab­kos­ten kaufen.

Been­den Sie das Gespräch und infor­mie­ren Sie die Polizei.

Das Gre­ven­broi­cher-Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at erhielt in der letz­ten Zeit ver­mehrt Kennt­nis über Anru­fen von „fal­schen Micro­soft-Mit­ar­bei­tern“. Die Betrü­ger geben vor, der Win­dows-Com­pu­ter des Ange­ru­fe­nen sei mit Schad­soft­ware infi­ziert und es müs­se drin­gend gehan­delt wer­den. Zur Scha­dens­be­sei­ti­gung müs­se Fern­war­tungs­soft­ware soll instal­liert werden.

Hat der Kri­mi­nel­le sein Opfer über­zeugt, erfragt der Betrü­ger nach der Teil­neh­mer­num­mer der instal­lier­ten Soft­ware. Dadurch hat er unein­ge­schränk­ten Zugriff auf den Com­pu­ter des Ange­ru­fe­nen. Das Anti­vi­ren­pro­gramm wird deinstal­liert und Schad­soft­ware her­auf­ge­la­den. Ist der angeb­li­che Repa­ra­tur­vor­gang abge­schlos­sen, so erfra­gen Täter oft­mals noch Kar­ten­num­mern für die Bezah­lung ihrer „Pro­blem­be­he­bung“.

Doch damit nicht genug: Der Anru­fer kann nun aus der Fer­ne bequem die Pass­wör­ter, Zugangs­da­ten zum Online­ban­king und ande­re sen­si­ble Daten abgrei­fen und mit die­sen Daten Straf­ta­ten begehen.

Prä­ven­ti­ons­tipps zu dem soge­nann­ten „Sup­port-Scam“ fin­den Sie auf der Web­site Ihrer Kreis­po­li­zei­be­hör­de: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/falsche-microsoft-mitarbeiter

Wenn Sie Opfer eines Betrugs wur­den, zögern Sie nicht und infor­mie­ren Sie die Polizei.

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