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Rhein-Kreis Neuss – Bei allen mobi­len Impf­an­ge­bo­ten der koor­di­nie­ren­den Covid-Impf­ein­heit kann ab dem kom­men­den Mon­tag, 10. Janu­ar vor­über­ge­hend aus­schließ­lich mit dem mRNA-Impf­stoff des Her­stel­lers Moder­na sowie dem Vek­tor-Impf­stoff von John­son & John­son geimpft werden. 

Grund hier­für ist, dass auf­grund der gerin­gen Lie­fer­men­gen nur weni­ge Impf­do­sen des Vak­zins von BioNTech ver­füg­bar sind. Bei allen Impf­an­ge­bo­ten bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 9. Janu­ar ist BioNTech noch für Per­so­nen unter 30 Jah­ren sowie Schwan­ge­re verfügbar.

BioNTech kann auf­grund der begrenz­ten Kapa­zi­tä­ten ab dem 10. Janu­ar zunächst aus­schließ­lich im Impf­zen­trum des Rhein-Krei­ses Neuss in der Hamm­feld­hal­le und in der Regel nur bei allen Min­der­jäh­ri­gen sowie Schwan­ge­ren geimpft wer­den. Die Impf­stof­fe von Moder­na und John­son & John­son sind dort eben­falls verfügbar.

Impf­be­rech­tigt sind bei allen Ange­bo­ten Ein­woh­ner Nord­rhein-West­fa­lens ab 12 Jah­ren. Der Impf­stoff von John­son & John­son ist ab 18 Jah­ren zuge­las­sen. Eine Boos­ter-Imp­fung ist für alle Per­so­nen mög­lich, die min­des­tens 12 Jah­re alt sind und deren zwei­te Imp­fung drei Mona­te oder län­ger zurück­liegt. Eine Imp­fung schon frü­hes­tens vier Wochen nach der zwei­ten Impf­stoff­do­sis ist aus­schließ­lich für immun­de­fi­zi­en­te Per­so­nen mit einer erwart­bar stark ver­min­der­ten Impf­ant­wort zulässig.

Das Impf­zen­trum ist täg­lich von 8 bis 20 Uhr geöff­net. Eine Ter­min­ver­ein­ba­rung ist nur für Imp­fun­gen von 5–11 jäh­ri­gen not­wen­dig und unter http://imp.gotzg.de/ möglich.

Impf­wil­li­ge müs­sen ledig­lich ihren Licht­bild­aus­weis mit­brin­gen. Zudem soll mög­lichst der aus­ge­füll­te Ana­mne­se- und Ein­wil­li­gungs­bo­gen für einen mRNA-Impf­stoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vek­tor-Impf­stoff (John­son & John­son) und – ins­be­son­de­re bei Auf­frisch­imp­fun­gen – ein Impf­aus­weis vor­ge­legt werden.

Für die Boos­ter-Imp­fun­gen ist ledig­lich der Ein­wil­li­gungs­bo­gen erfor­der­lich. Die Unter­la­gen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung ver­füg­bar, kön­nen aber auch vor Ort aus­ge­füllt wer­den. Wei­ter­hin ist bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von zwölf bis 15 Jah­ren die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten nötig.

Auf der Home­page des Krei­ses fin­det sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine stän­dig aktua­li­sier­te Über­sicht über alle mobi­len Impfangebote.

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