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Klartext.NRW – Der Ver­kehrs­ver­bund Rhein-Ruhr passt zum 1. Janu­ar 2022 die Prei­se für alle Fahr­schei­ne an. Alle Bar­ti­ckets mit dem alten Tarif sind damit auch bei der Rhein­bahn nur noch bis Ende März 2022 gültig. 

Das gilt für Ein­zel­Ti­ckets, 4erTickets, 24- und 48-Stun­den­Ti­ckets aller Preis­stu­fen sowie Zusatz­Ti­ckets und Fahr­rad­Ti­ckets. Für Fahr­gäs­te, die Tickets mit dem alten Tarif auf Vor­rat gekauft haben, gibt es zwei Möglichkeiten:

Fah­ren: Alte Tickets kön­nen die Kun­din­nen und Kun­den bis zum 31. März 2022 noch ganz nor­mal nut­zen und in Bus und Bahn „abfah­ren“.

Tau­schen: Die Fahr­gäs­te kön­nen die alten Tickets bis zum 31. Dezem­ber 2024 in allen Kun­den­Cen­tern und bei vie­len Ver­triebs­part­nern gegen Fahr­schei­ne des neu­en Tarifs umtau­schen. Sie zah­len dafür ledig­lich den Differenzbetrag.

Kein 7‑TageTicket mehr
Ab 1. Janu­ar 2022 wird kein 7‑TageTicket mehr im VRR-Tarif ange­bo­ten. Die Rhein­bahn emp­fiehlt alter­na­tiv das 10erTicket: In der Preis­stu­fe A zah­len die Kun­din­nen und Kun­den ab Janu­ar für zehn Fahr­ten nur 23,40 Euro.

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