Web Analytics

Kaarst – Alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den letzt­ma­lig in die­sem Jahr am 22. Dezem­ber 2021 an einer Tes­tung in ihren Schu­len teilnehmen.

Der ers­te regu­lä­re Test fin­det dann wie­der mit Schul­start am 10. Janu­ar 2022 statt. Ab dem 27. Dezem­ber sind alle Schü­ler laut Coro­na-Schutz­ver­ord­nung nicht mehr auto­ma­tisch den immu­ni­sier­ten Per­so­nen gleichgestellt.

Dies bedeu­tet, dass bei­spiels­wei­se für den Besuch im Ein­zel­han­del, im Kino oder im Schwimm­bad ein aktu­el­les Test­zer­ti­fi­kat vor­lie­gen muss. In Kaarst ste­hen dafür die Test­zen­tren zur Ver­fü­gung. Eine Über­sicht ist unter www.kaarst.de/testzentren zu finden.

Für 2G:

Schü­ler bis ein­schließ­lich 15 Jah­ren gel­ten als immu­ni­siert, solan­ge sie einen Test­nach­weis haben. Sie kön­nen dann auch ohne Imp­fung an Ange­bo­ten mit 2G teil­neh­men. Ab dem 27. Dezem­ber benö­ti­gen sie hier­für einen geson­der­ten Testnachweis.

Schü­ler ab 16 gel­ten nicht auto­ma­tisch als immu­ni­siert, weil für sie schon län­ger eine Impf­mög­lich­keit bestand. Sie müs­sen also tat­säch­lich geimpft oder gene­sen sein, um ein 2G-Ange­bot zu nutzen.

Eine Aus­nah­me gilt für:

eige­ne sport­li­che, musi­sche oder künst­le­ri­sche Tätig­keit: Bis 18 Jah­re kön­nen Schü­ler das auch ohne Imp­fung machen, ab dem 27 Dezem­ber bis zum Schul­start 2022 aber nur mit Test.

Die Reg­lun­gen gel­ten ent­spre­chend auch für die Kon­takt­be­schrän­kun­gen für nicht immu­ni­sier­te Personen.

Für 3G:

Bis zum 26. Dezem­ber dür­fen Schü­ler ohne geson­der­ten Test teil­neh­men, ab dem 27.Dezember bis zum Schul­start 2022 nur mit geson­der­tem Testnachweis.

Hin­weis: Kin­der unter 6 Jah­ren bezie­hungs­wei­se bis zum Schul­ein­tritt benö­ti­gen weder einen Test­nach­weis noch eine Immu­ni­sie­rung und kön­nen an allen Ange­bo­ten teilnehmen.

Schul­de­zer­nent Dr. Sebas­ti­an Semm­ler: Wie das Land nun mit­ge­teilt hat, wird mit dem ReStart der Pool­tes­tun­gen am 10. Janu­ar 2022 das Test­ver­fah­ren ver­än­dert, um unnö­ti­ge Qua­ran­tä­nen zu ver­hin­dern. Alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler geben künf­tig mor­gens zusätz­lich zu der Pool­pro­be eine Ein­zel­pro­be in der Schu­le ab, damit die­se im Fal­le eines auf­fäl­li­gen Pool­test Ergeb­nis­ses unmit­tel­bar von den Labo­ren aus­ge­wer­tet wer­den können.

Dadurch müs­sen Eltern bei einem posi­ti­vem Pool­test künf­tig kei­ne Ein­zel­pro­be in der Schu­le mehr abge­ben. Alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler, deren Ein­zel­pro­be einen nega­ti­ven Befund hat, kön­nen dadurch direkt am nächs­ten Mor­gen wie­der am Unter­richt teil­neh­men. Alle Infos zu den Tes­tun­gen kön­nen gesam­melt unter www.kaarst.de/corona nach­ge­le­sen werden.

(230 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

'; } ?> 'div', 1 => 'span', 2 => 'b', 3 => 'i', 4 => 'font', 5 => 'strong',); $antiblock_html_element = $antiblock_html_elements[array_rand($antiblock_html_elements)]; ?>
<>Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript!">[ ? ]>

Sie können den Inhalt dieser Seite nicht kopieren.