Kaarst – Das Kaarster Rathaus bleibt zwischen den Feiertagen im Dezember zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Auch das Bürgerbüro ist erreichbar und kümmert sich zu den gebuchten Terminen um Bürgeranliegen.
Anders sieht es bei den Stadtwerken Kaarst aus: Das Büro der Stadtwerke im Rathaus bleibt vom 26. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 geschlossen. Ab Montag, 3. Januar 2022, können sich Interessierte dann wieder mit Fragen persönlich an die Stadtwerke wenden.
Das städtische Hallenbad in Büttgen bleibt über die Weihnachtstage vom 24. bis zum 26. Dezember und über Neujahr vom 31. Dezember bis zum 2. Januar 2022 geschlossen. Zwischen den Feiertagen und ab dem 3. Januar 2022 ist das Hallenbad zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Im Hallenbad gelten weiterhin die 2G-Regeln für Personen ab 16 Jahren. In den Weihnachtsferien müssen daher Schüler zwischen 6 und 15 Jahren einen gültigen negativen Schnelltest vorweisen, Jugendliche ab 16 Jahren müssen für den Eintritt ins Hallenbad geimpft sein.
Bürgerbüro
Mo. bis Sa. zusätzlich Do. |
8.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr |
übriges Rathaus
Mo., Di. & Mi. Do. |
14.00 bis 18.00 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr |
Verwaltungsdienststelle Büttgen
Mo. bis Fr. Do. |
8.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.30 Uhr |
Termin nur nach Vereinbarung!