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Kaarst – Das Kaars­ter Rat­haus bleibt zwi­schen den Fei­er­ta­gen im Dezem­ber zu den gewohn­ten Zei­ten geöff­net. Auch das Bür­ger­bü­ro ist erreich­bar und küm­mert sich zu den gebuch­ten Ter­mi­nen um Bürgeranliegen.

Anders sieht es bei den Stadt­wer­ken Kaarst aus: Das Büro der Stadt­wer­ke im Rat­haus bleibt vom 26. Dezem­ber 2021 bis zum 2. Janu­ar 2022 geschlos­sen. Ab Mon­tag, 3. Janu­ar 2022, kön­nen sich Inter­es­sier­te dann wie­der mit Fra­gen per­sön­lich an die Stadt­wer­ke wenden.

Das städ­ti­sche Hal­len­bad in Bütt­gen bleibt über die Weih­nachts­ta­ge vom 24. bis zum 26. Dezem­ber und über Neu­jahr vom 31. Dezem­ber bis zum 2. Janu­ar 2022 geschlos­sen. Zwi­schen den Fei­er­ta­gen und ab dem 3. Janu­ar 2022 ist das Hal­len­bad zu den regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten geöff­net. Im Hal­len­bad gel­ten wei­ter­hin die 2G-Regeln für Per­so­nen ab 16 Jah­ren. In den Weih­nachts­fe­ri­en müs­sen daher Schü­ler zwi­schen 6 und 15 Jah­ren einen gül­ti­gen nega­ti­ven Schnell­test vor­wei­sen, Jugend­li­che ab 16 Jah­ren müs­sen für den Ein­tritt ins Hal­len­bad geimpft sein.

Bür­ger­bü­ro

Mo. bis Sa.
zusätz­lich Do. 
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

übri­ges Rathaus

Mo., Di. & Mi.
Do. 
14.00 bis 18.00 Uhr
8.30 bis 12.00 Uhr

Ver­wal­tungs­dienst­stel­le Büttgen

Mo. bis Fr.
Do. 
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr

Ter­min nur nach Vereinbarung!

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