Neuss – In den Weihnachtsferien gelten Schülerinnen und Schüler nicht als automatisch getestet.
Zwischen dem 27. Dezember 2021 und dem 9. Januar 2022 müssen sie demnach bei der Nutzung von Bussen und Bahnen einen 3G-Nachweis vorweisen.
Das bedeutet, dass sie über einen aktuellen negativen Test verfügen müssen, sofern sie nicht genesen oder geimpft sind. Bis einschließlich 26.12. ist dieser separate 3G-Nachweis für Schülerinnen und Schüler noch nicht erforderlich.
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