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Jüchen – Am Frei­tag, 24. Dezem­ber, bie­tet die koor­di­nie­ren­de Covid-Impf­ein­heit des Rhein-Krei­ses Neuss von 10 bis 13 Uhr ein mobi­les Impf­an­ge­bot. Geimpft wird an der Neus­ser Stra­ße 118 in Jüchen. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erforderlich. 

Impf­be­rech­tigt sind alle Ein­woh­ner Nord­rhein-West­fa­lens ab 12 Jah­ren. Der mRNA-Impf­stoff von BioNTech wird nur an Per­so­nen unter 30 Jah­ren ver­impft. Der Impf­stoff von John­son & John­son, bei dem für eine voll­stän­di­ge Immu­ni­sie­rung eine ein­ma­li­ge Imp­fung aus­reicht, ist ab 18 Jah­ren zugelassen.

Eine Boos­ter-Imp­fung ist für alle Per­so­nen emp­foh­len, die min­des­tens 18 Jah­re alt sind und deren zwei­te Imp­fung vier Mona­te oder län­ger zurück­liegt. Eine Imp­fung schon frü­hes­tens vier Wochen nach der zwei­ten Impf­stoff­do­sis ist aus­schließ­lich für immun­de­fi­zi­en­te Per­so­nen mit einer erwart­bar stark ver­min­der­ten Impf­ant­wort zulässig.

Auch Haus- und Fach­ärz­te sowie das Impf­zen­trum des Rhein-Krei­ses Neuss und der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung am Hamm­feld­damm in Neuss bie­ten Imp­fun­gen an. Das Impf­zen­trum ist täg­lich von 8 bis 20 Uhr geöffnet.

Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist für alle ab 12 Jah­ren nicht erfor­der­lich. Für Imp­fun­gen von 5–11 jäh­ri­gen ist es not­wen­dig vor­ab einen Ter­min unter http://imp.gotzg.de/ zu ver­ein­ba­ren. Vor­aus­sicht­lich bis Ende Janu­ar wer­den dort Erst‑, Zweit- und Dritt­imp­fun­gen angeboten.

Impf­wil­li­ge müs­sen ledig­lich ihren Licht­bild­aus­weis mit­brin­gen. Zudem soll mög­lichst der aus­ge­füll­te Ana­mne­se- und Ein­wil­li­gungs­bo­gen für einen mRNA-Impf­stoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vek­tor-Impf­stoff (John­son & John­son) und – ins­be­son­de­re bei Auf­frisch­imp­fun­gen – ein Impf­aus­weis vor­ge­legt wer­den. Für die Boos­ter-Imp­fun­gen ist ledig­lich der Ein­wil­li­gungs­bo­gen erforderlich.

Die Unter­la­gen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung ver­füg­bar, kön­nen aber auch vor Ort aus­ge­füllt wer­den. Wei­ter­hin ist bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von zwölf bis 15 Jah­ren die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten nötig.

Auf der Home­page des Krei­ses fin­det sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine stän­dig aktua­li­sier­te Über­sicht über alle mobi­len Impfangebote.

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