Web Analytics

Neuss – Ent­spre­chend den Coro­na-Rege­lun­gen des Lan­des NRW ist in den Weih­nachts­fe­ri­en auch für Kin­der ab dem Schul­ein­tritt und Jugend­li­che bis ein­schließ­lich 15 Jah­ren der Nach­weis über eine voll­stän­di­ge Imp­fung, Gene­sung oder ein nega­ti­ver Coro­na-Schnell­test für den Besuch der Neus­ser Bäder, der Eis­sport­hal­le und dem WELLNEUSS verpflichtend.

Die Rege­lung gilt von Mon­tag, 27.12.2021, bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 9.1.2022. Bei Jugend­li­chen ab 16 Jah­ren gilt die Pflicht der Immu­ni­sie­rung (gene­sen oder geimpft). Die Rege­lung basiert auf der aktu­el­len Coro­naschutz­Ver­ord­nung des Lan­des NRW.

(140 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

'; } ?> 'div', 1 => 'span', 2 => 'b', 3 => 'i', 4 => 'font', 5 => 'strong',); $antiblock_html_element = $antiblock_html_elements[array_rand($antiblock_html_elements)]; ?>
<>Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript!">[ ? ]>

Sie können den Inhalt dieser Seite nicht kopieren.