Neuss – Entsprechend den Corona-Regelungen des Landes NRW ist in den Weihnachtsferien auch für Kinder ab dem Schuleintritt und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren der Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein negativer Corona-Schnelltest für den Besuch der Neusser Bäder, der Eissporthalle und dem WELLNEUSS verpflichtend.
Die Regelung gilt von Montag, 27.12.2021, bis einschließlich Sonntag, 9.1.2022. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren gilt die Pflicht der Immunisierung (genesen oder geimpft). Die Regelung basiert auf der aktuellen CoronaschutzVerordnung des Landes NRW.