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Klartext.NRW – Im neu­en Jahr schafft der Ver­kehrs­ver­bund Rhein-Ruhr (VRR) neue Tarif­an­ge­bo­te, damit Fahr­gäs­te Bus und Bahn zukünf­tig noch fle­xi­bler nut­zen können. 

Dar­über hin­aus wer­den die Prei­se für Nah­ver­kehrs­ti­ckets ange­ho­ben, um die wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Pan­de­mie ein wenig abzu­mil­dern. Denn nach wie vor belas­ten das geän­der­te Mobi­li­täts­ver­hal­ten und ste­tig stei­gen­de Betriebs­kos­ten die Ver­kehrs­un­ter­neh­men im VRR.

Ab dem 1. April 2022, wird der VRR-Tarif für ver­bund­über­grei­fen­de Fahr­ten mit den Lini­en RE 2 und RE 42 um das Tarif­ge­biet Dül­men des West­fa­len­ta­rifs erwei­tert. Damit wird das Bahn­fah­ren aus dem süd­li­chen Müns­ter­land in den VRR für vie­le Pendler*innen attrak­ti­ver. Ab Dül­men und Buld­ern sind dann Direkt­ver­bin­dun­gen Rich­tung Süden nach Reck­ling­hau­sen, Essen, Düs­sel­dorf und Mön­chen­glad­bach zum VRR-Tarif mög­lich. Auch VRR-Kund*innen kommt die Tarif­er­wei­te­rung zugu­te, da sich der Gül­tig­keits­be­reich eini­ger Tickets somit auto­ma­tisch erweitert.

Tarif­mo­del­le für eine fle­xi­ble­re Fahrt mit Bus und Bahn
Auch dem Wunsch vie­ler Fahr­gäs­te nach Ticket­mo­del­len für eine fle­xi­ble­re Nut­zung des Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs kommt der VRR zu Beginn des Jah­res nach. Mit den neu­en Flex­Ti­cket-Ange­bo­ten Flex25 und Flex35 star­tet der Ver­bund im Lau­fe des Janu­ars und ermög­licht Fahr­gäs­ten, in Kom­bi­na­ti­on mit einem fes­ten Grund­be­trag rabat­tier­te Ein­zel­Ti­ckets zu lösen. Das Flex­Ti­cket-Tarif­mo­dell wird in den Preis­stu­fen A1, A2, A3, B, C und D ange­bo­ten und ist aus­schließ­lich digi­tal verfügbar.

Die Preis­ent­wick­lung im Detail
Die Prei­se wer­den zum 1. Janu­ar 2022 dif­fe­ren­ziert nach Tickets ange­passt. Regu­lä­re Ein­zel­kun­den-Abon­ne­ments wie etwa das Ticket1000 und das Ticket2000, das Sozi­al­Ti­cket sowie die Job­ti­ckets (Fir­men­Ti­cket, 100/100-Modell) wer­den leicht erhöht. Im soge­nann­ten Bar­ta­rif steigt der Preis für ein Ein­zel­Ti­cket für Erwach­se­ne erst­mals seit drei Jah­ren um jeweils 10 Cent in den ein­zel­nen Preis­stu­fen. Die Prei­se für das Bären­Ti­cket, das Semes­ter­ti­cket und den Schul­trä­ger­an­teil für das Scho­ko­Ti­cket wer­den pro­por­tio­nal in Höhe des all­ge­mei­nen Erhö­hungs­ma­ßes von 1,7 Pro­zent angepasst.

Sta­bil blei­ben die Prei­se für Kin­der-Ein­zel­Ti­ckets: Sie kos­ten auch im kom­men­den Jahr 1,70 Euro. Der Eigen­an­teil des Scho­ko­Ti­ckets für das ers­te und das zwei­te Kind bleibt für frei­fahrt­be­rech­tig­te Schüler*innen eben­falls gleich. Und auch der Tarif für On-Demand-Ver­keh­re wird nicht erhöht.

Tickets aus dem Jahr 2021 gel­ten bis Ende März 2022
Im Jahr 2022 gekauf­te Tickets des Bar­ta­rifs, wie Ein­zel­Ti­ckets, 4er‑, 24- und 48-Stun­den­Ti­ckets, Zusatz­Ti­ckets und Fahr­rad­Ti­ckets, sind noch drei Mona­te gül­tig und kön­nen für Fahr­ten mit Bus und Bahn im jewei­li­gen Gel­tungs­be­reich genutzt wer­den. Zudem kön­nen Nah­ver­kehrs­kun­den alte Tickets bis zum 31. Juli 2024 in allen Kun­den­Cen­tern und bei eini­gen Ver­triebs­part­nern gegen Tickets mit dem neu­en Preis­stand ein­tau­schen. Sie zah­len ledig­lich die Dif­fe­renz zwi­schen altem und neu­em Preis.

Für online erwor­be­ne Tickets gilt die Abfahr­frist nicht. Regu­lä­re Monats­kar­ten für Dezem­ber 2021 sowie dazu­ge­hö­ri­ge Auf­prei­se, bei­spiels­wei­se für die 1. Klas­se, gel­ten bis zum Betriebs­schluss des 3. Janu­ar 2022. Monats­kar­ten für Janu­ar 2022 inklu­si­ve der Auf­prei­se wer­den nur noch zum neu­en Preis­stand vom 1. Janu­ar 2022 aus­ge­ge­ben. Das 7‑TageTicket wird zum 1. Janu­ar 2022 abge­schafft. Eine Nut­zung des Tickets ist noch bis 31. März 2022 mög­lich, danach sind Tickets (auch mit Rest­lauf­zeit) nicht mehr gültig.

30-Tage­Ti­ckets dür­fen über den 31. März 2022 hin­aus genutzt wer­den, wenn die Dif­fe­renz zum neu­en Ticket­preis bezahlt wird. Ansons­ten ist das Ticket nach dem 31. März 2022 nicht nutzbar.

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