Klartext.NRW – Im neuen Jahr schafft der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) neue Tarifangebote, damit Fahrgäste Bus und Bahn zukünftig noch flexibler nutzen können.
Darüber hinaus werden die Preise für Nahverkehrstickets angehoben, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ein wenig abzumildern. Denn nach wie vor belasten das geänderte Mobilitätsverhalten und stetig steigende Betriebskosten die Verkehrsunternehmen im VRR.
Ab dem 1. April 2022, wird der VRR-Tarif für verbundübergreifende Fahrten mit den Linien RE 2 und RE 42 um das Tarifgebiet Dülmen des Westfalentarifs erweitert. Damit wird das Bahnfahren aus dem südlichen Münsterland in den VRR für viele Pendler*innen attraktiver. Ab Dülmen und Buldern sind dann Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Mönchengladbach zum VRR-Tarif möglich. Auch VRR-Kund*innen kommt die Tariferweiterung zugute, da sich der Gültigkeitsbereich einiger Tickets somit automatisch erweitert.
Tarifmodelle für eine flexiblere Fahrt mit Bus und Bahn
Auch dem Wunsch vieler Fahrgäste nach Ticketmodellen für eine flexiblere Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs kommt der VRR zu Beginn des Jahres nach. Mit den neuen FlexTicket-Angeboten Flex25 und Flex35 startet der Verbund im Laufe des Januars und ermöglicht Fahrgästen, in Kombination mit einem festen Grundbetrag rabattierte EinzelTickets zu lösen. Das FlexTicket-Tarifmodell wird in den Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D angeboten und ist ausschließlich digital verfügbar.
Die Preisentwicklung im Detail
Die Preise werden zum 1. Januar 2022 differenziert nach Tickets angepasst. Reguläre Einzelkunden-Abonnements wie etwa das Ticket1000 und das Ticket2000, das SozialTicket sowie die Jobtickets (FirmenTicket, 100/100-Modell) werden leicht erhöht. Im sogenannten Bartarif steigt der Preis für ein EinzelTicket für Erwachsene erstmals seit drei Jahren um jeweils 10 Cent in den einzelnen Preisstufen. Die Preise für das BärenTicket, das Semesterticket und den Schulträgeranteil für das SchokoTicket werden proportional in Höhe des allgemeinen Erhöhungsmaßes von 1,7 Prozent angepasst.
Stabil bleiben die Preise für Kinder-EinzelTickets: Sie kosten auch im kommenden Jahr 1,70 Euro. Der Eigenanteil des SchokoTickets für das erste und das zweite Kind bleibt für freifahrtberechtigte Schüler*innen ebenfalls gleich. Und auch der Tarif für On-Demand-Verkehre wird nicht erhöht.
Tickets aus dem Jahr 2021 gelten bis Ende März 2022
Im Jahr 2022 gekaufte Tickets des Bartarifs, wie EinzelTickets, 4er‑, 24- und 48-StundenTickets, ZusatzTickets und FahrradTickets, sind noch drei Monate gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Nahverkehrskunden alte Tickets bis zum 31. Juli 2024 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis.
Für online erworbene Tickets gilt die Abfahrfrist nicht. Reguläre Monatskarten für Dezember 2021 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss des 3. Januar 2022. Monatskarten für Januar 2022 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2022 ausgegeben. Das 7‑TageTicket wird zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Eine Nutzung des Tickets ist noch bis 31. März 2022 möglich, danach sind Tickets (auch mit Restlaufzeit) nicht mehr gültig.
30-TageTickets dürfen über den 31. März 2022 hinaus genutzt werden, wenn die Differenz zum neuen Ticketpreis bezahlt wird. Ansonsten ist das Ticket nach dem 31. März 2022 nicht nutzbar.