Klartext.NRW –Der Strukturwandel soll im Norden des Rheinischen Reviers durch neue Flächen für eine gewerbliche Nutzung unterstützt und mitgestaltet werden.
Deswegen hat der Regionalrat am Donnerstag, 16. Dezember 2021, in seiner Sitzung grünes Licht für den Start des Verfahrens zur Regionalplanänderung für Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach gegeben.
Mit der 10. Änderung des Regionalplans sollen nach Abschluss des nun beginnenden Prozesses neue Gewerbeflächen in den Tagebaurandkommunen Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach geschaffen werden. Diese sollen der Ansiedlung neuer, von der Braunkohle unabhängiger, Industrie- und Gewerbebetriebe dienen. „Ich freue mich, dass der Regionalrat Düsseldorf sich für diesen konkreten Schritt entschieden hat“, sagt Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher.
„Die Menschen im Rheinischen Revier und in der unmittelbaren Nachbarschaft erwarten zu Recht eine klare Weichenstellung, wie wir ihre Heimat gemeinsam mit ihnen nach dem Ende des Tagesbaues gestalten möchten. Und die Grundlage für die Entwicklung neuer Gewerbegebiete und somit neuer Arbeitsplätze oder die Erweiterung bereits vorhandener Strukturen ist der Regionalplan.“
Die Planungen sehen unter anderem vor, den bestehenden Industriepark Elsbachtal, welcher zwischen Jüchen und Grevenbroich liegt, durch Festlegung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) zu erweitern. Dieser soll als interkommunales Gewerbegebiet der drei Städte Jüchen, Grevenbroich und Mönchengladbach entwickelt werden.
Des Weiteren sollen zwei neue allgemeine Siedlungsbereiche für Gewerbe (ASB-GE) festgelegt werden: Zum einen als eine betriebliche Erweiterungsfläche für einen Betrieb im Industriegebiet Ost in Grevenbroich. Zum anderen soll ein neuer ASB-GE in Sasserath, unmittelbar auf der Stadtgrenze von Mönchengladbach und Jüchen, festgelegt werden. Dieser soll der Entwicklung und Profilierung eines CO2-neutralen Gewerbegebietes – dem Modellvorhaben „Zero-Emission“- dienen. Zum Anschluss dieses neuen Standortes an regionalplanerische Siedlungsfestlegungen wird zudem die Ortslage Sasserath als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt.
So geht es nun nach dem Beschluss weiter :
Der nächste Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen. Diese bekommen nun die Gelegenheit, sich zum Verfahren zu äußern: vom 21. Januar bis einschließlich zum 21. Februar 2022.
Machen Sie sich selbst ein Bild:
Die Planunterlagen für das Verfahren sind innerhalb des genannten Zeitraumes im Januar 2022 auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ veröffentlicht.
Aufgrund der andauernden Pandemie wurde von einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen abgesehen, jedoch können diese als zusätzliches Informationsangebot in der Auslegungsfrist – nach vorheriger Terminvereinbarung – bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden.
Ansprechpartnerin bei der Bezirksregierung ist Elena Stiller: Tel. 0211 / 475 – 1361 oder per E‑Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de.