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Klartext.NRW –Der Struk­tur­wan­del soll im Nor­den des Rhei­ni­schen Reviers durch neue Flä­chen für eine gewerb­li­che Nut­zung unter­stützt und mit­ge­stal­tet werden. 

Des­we­gen hat der Regio­nal­rat am Don­ners­tag, 16. Dezem­ber 2021, in sei­ner Sit­zung grü­nes Licht für den Start des Ver­fah­rens zur Regio­nal­plan­än­de­rung für Gre­ven­broich, Jüchen und Mön­chen­glad­bach gegeben.

Mit der 10. Ände­rung des Regio­nal­plans sol­len nach Abschluss des nun begin­nen­den Pro­zes­ses neue Gewer­be­flä­chen in den Tage­bau­rand­kom­mu­nen Gre­ven­broich, Jüchen und Mön­chen­glad­bach geschaf­fen wer­den. Die­se sol­len der Ansied­lung neu­er, von der Braun­koh­le unab­hän­gi­ger, Indus­trie- und Gewer­be­be­trie­be die­nen. „Ich freue mich, dass der Regio­nal­rat Düs­sel­dorf sich für die­sen kon­kre­ten Schritt ent­schie­den hat“, sagt Regie­rungs­prä­si­den­tin Bir­git­ta Radermacher.

„Die Men­schen im Rhei­ni­schen Revier und in der unmit­tel­ba­ren Nach­bar­schaft erwar­ten zu Recht eine kla­re Wei­chen­stel­lung, wie wir ihre Hei­mat gemein­sam mit ihnen nach dem Ende des Tages­bau­es gestal­ten möch­ten. Und die Grund­la­ge für die Ent­wick­lung neu­er Gewer­be­ge­bie­te und somit neu­er Arbeits­plät­ze oder die Erwei­te­rung bereits vor­han­de­ner Struk­tu­ren ist der Regionalplan.“

Die Pla­nun­gen sehen unter ande­rem vor, den bestehen­den Indus­trie­park Els­bach­tal, wel­cher zwi­schen Jüchen und Gre­ven­broich liegt, durch Fest­le­gung eines Berei­ches für gewerb­li­che und indus­tri­el­le Nut­zun­gen (GIB) zu erwei­tern. Die­ser soll als inter­kom­mu­na­les Gewer­be­ge­biet der drei Städ­te Jüchen, Gre­ven­broich und Mön­chen­glad­bach ent­wi­ckelt werden.

Des Wei­te­ren sol­len zwei neue all­ge­mei­ne Sied­lungs­be­rei­che für Gewer­be (ASB-GE) fest­ge­legt wer­den: Zum einen als eine betrieb­li­che Erwei­te­rungs­flä­che für einen Betrieb im Indus­trie­ge­biet Ost in Gre­ven­broich. Zum ande­ren soll ein neu­er ASB-GE in Sas­se­r­ath, unmit­tel­bar auf der Stadt­gren­ze von Mön­chen­glad­bach und Jüchen, fest­ge­legt wer­den. Die­ser soll der Ent­wick­lung und Pro­fi­lie­rung eines CO2-neu­tra­len Gewer­be­ge­bie­tes – dem Modell­vor­ha­ben „Zero-Emis­si­on“- die­nen. Zum Anschluss die­ses neu­en Stand­or­tes an regio­nal­pla­ne­ri­sche Sied­lungs­fest­le­gun­gen wird zudem die Orts­la­ge Sas­se­r­ath als All­ge­mei­ner Sied­lungs­be­reich (ASB) festgelegt.

So geht es nun nach dem Beschluss weiter :
Der nächs­te Schritt ist die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit und der in ihren Belan­gen berühr­ten öffent­li­chen Stel­len. Die­se bekom­men nun die Gele­gen­heit, sich zum Ver­fah­ren zu äußern: vom 21. Janu­ar bis ein­schließ­lich zum 21. Febru­ar 2022.

Machen Sie sich selbst ein Bild:
Die Plan­un­ter­la­gen für das Ver­fah­ren sind inner­halb des genann­ten Zeit­rau­mes im Janu­ar 2022 auf der Inter­net­sei­te der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf unter der Rubrik „Aktu­el­le Offen­la­gen“ veröffentlicht.

Auf­grund der andau­ern­den Pan­de­mie wur­de von einer öffent­li­chen Aus­le­gung der Plan­un­ter­la­gen abge­se­hen, jedoch kön­nen die­se als zusätz­li­ches Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot in der Aus­le­gungs­frist – nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung – bei der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf ein­ge­se­hen werden.

Ansprech­part­ne­rin bei der Bezirks­re­gie­rung ist Ele­na Stil­ler: Tel. 0211 / 475 – 1361 oder per E‑Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de.

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