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Rhein-Kreis Neuss – Am Diens­tag, 14. Dezem­ber, bie­tet die koor­di­nie­ren­de Covid-Impf­ein­heit des Rhein-Krei­ses Neuss von 9 bis 15 Uhr ein mobi­les Impf­an­ge­bot. Geimpft wird bei der AOK, Ober­stra­ße 33 in Neuss. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird mit dem mRNA-Impf­stoff des Her­stel­lers Moder­na sowie dem nur für Per­so­nen ab 18 Jah­ren zuge­las­se­nen Vak­zin von John­son & John­son. Impf­be­rech­tigt sind alle Ein­woh­ner Nord­rhein-West­fa­lens ab 12 Jah­ren. Auch Per­so­nen unter 30 Jah­ren kön­nen nach ärzt­li­cher Auf­klä­rung vor Ort mit Moder­na geimpft werden.

Eine ein­ma­li­ge Imp­fung von Gene­se­nen nach einer Covid-19-Infek­ti­on wird eben­falls ange­bo­ten. Eine Boos­ter-Imp­fung ist für alle Per­so­nen mög­lich, die min­des­tens 18 Jah­re alt sind und deren zwei­te Imp­fung fünf Mona­te oder län­ger zurückliegt.

Auch Haus- und Fach­ärz­te sowie das Impf­zen­trum des Rhein-Krei­ses Neuss und der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung am Hamm­feld­damm in Neuss bie­ten Imp­fun­gen an. Das Impf­zen­trum ist täg­lich von 8 bis 20 Uhr geöff­net. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erforderlich.

BioNTech kann auf­grund der begrenz­ten Kapa­zi­tä­ten aktu­ell aus­schließ­lich im Impf­zen­trum des Rhein-Krei­ses Neuss in der Hamm­feld­hal­le am Berufs­kol­leg für Tech­nik und Infor­ma­tik in der Regel nur bei allen Jugend­li­chen im Alter von 12 bis 17 Jah­ren sowie Schwan­ge­ren geimpft werden.

Impf­wil­li­ge müs­sen ledig­lich ihren Licht­bild­aus­weis mit­brin­gen. Zudem soll mög­lichst der aus­ge­füll­te Ana­mne­se- und Ein­wil­li­gungs­bo­gen für einen mRNA-Impf­stoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vek­tor-Impf­stoff (John­son & John­son) und – ins­be­son­de­re bei Auf­frisch­imp­fun­gen – ein Impf­aus­weis vor­ge­legt werden.

Für die Boos­ter-Imp­fun­gen ist ledig­lich der Ein­wil­li­gungs­bo­gen erfor­der­lich. Die Unter­la­gen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung ver­füg­bar, kön­nen aber auch vor Ort aus­ge­füllt wer­den. Wei­ter­hin ist bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von zwölf bis 15 Jah­ren die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten nötig.

Auf der Home­page des Krei­ses fin­det sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine stän­dig aktua­li­sier­te Über­sicht über alle mobi­len Impfangebote.

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