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Rhein-Kreis Neuss – Am Sams­tag, 4. Dezem­ber 2021, bie­tet die koor­di­nie­ren­de Covid-Impf­ein­heit des Rhein-Krei­ses Neuss von 9 bis 13 Uhr ein mobi­les Impf­an­ge­bot im Bür­ger­haus, Am Neu­markt 2–4 in Kaarst. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erforderlich.

Impf­be­rech­tigt sind alle Ein­woh­ner Nord­rhein-West­fa­lens ab 12 Jah­ren. Der mRNA-Impf­stoff von BioNTech wird nur an Per­so­nen unter 30 Jah­ren ver­impft. Per­so­nen ab dem 30. Lebens­jahr erhal­ten den mRNA-Impf­stoff von Moder­na. Der Impf­stoff von John­son & John­son, bei dem für eine voll­stän­di­ge Immu­ni­sie­rung eine ein­ma­li­ge Imp­fung aus­reicht, ist ab 18 Jah­ren zugelassen.

Es ist auch mög­lich, vor Ort eine Zweit­imp­fung mit BioNTech oder Moder­na zu erhal­ten, zum Bei­spiel nach einer Erst-Imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca. Eine ein­ma­li­ge Imp­fung von Gene­se­nen nach Covid-19-Infek­ti­on ist eben­falls möglich.

Fer­ner kön­nen bei dem mobi­len Impf­an­ge­bot alle Per­so­nen eine drit­te Imp­fung mit dem Vak­zin von BioNTech oder Moder­na erhal­ten, deren letz­te Imp­fung min­des­tens sechs Mona­te zurück­liegt. Wer vor min­des­tens vier Wochen mit John­son & John­son geimpft wor­den ist, kann eben­falls eine Auf­frisch­imp­fung mit BionTech oder Moder­na erhalten.

Auch Haus- und Fach­ärz­te sowie die dau­er­haf­te Impf­stel­le des Rhein-Krei­ses Neuss und der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung an der Ham­mer Land­stra­ße 51 in Neuss bie­ten Auf­frisch­imp­fun­gen an. Die Öff­nungs­zei­ten der sta­tio­nä­ren Impf­stel­le sind: diens­tags und don­ners­tags von 9 bis 15 Uhr, sams­tags von 9 bis 17 Uhr.

Impf­wil­li­ge müs­sen zum mobi­len Impf­an­ge­bot ledig­lich ihren Licht­bild­aus­weis mit­brin­gen. Zudem soll mög­lichst der aus­ge­füll­te Ana­mne­se- und Ein­wil­li­gungs­bo­gen für einen mRNA-Impf­stoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vek­tor-Impf­stoff (John­son & John­son) und – ins­be­son­de­re bei Auf­frisch­imp­fun­gen – ein Impf­aus­weis vor­ge­legt werden.

Die Unter­la­gen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung ver­füg­bar, kön­nen aber auch vor Ort aus­ge­füllt wer­den. Wei­ter­hin ist bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von zwölf bis 15 Jah­ren die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten nötig.

Auf der Home­page des Krei­ses fin­det sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine stän­dig aktua­li­sier­te Über­sicht über alle mobi­len Impfangebote.

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