Rhein-Kreis Neuss – Am Dienstag, 7. Dezember, bietet die koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 10 bis 16 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Familienzentrum Weckhoven, Ferdinand-von-Lück-Weg 1 in Neuss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird nur an Personen unter 30 Jahren verimpft. Personen ab dem 30. Lebensjahr erhalten den mRNA-Impfstoff von Moderna. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen.
Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit BioNTech oder Moderna zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.
Ferner können bei dem mobilen Impfangebot alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von BioNTech oder Moderna erhalten, deren letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischimpfung mit BionTech oder Moderna erhalten.
Auch Haus- und Fachärzte sowie die dauerhafte Impfstelle des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss bieten Auffrischimpfungen an. Die Öffnungszeiten der stationären Impfstelle sind: dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr.
Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden.
Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Weiterhin ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.