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Neuss – Der Kin­der­bau­ern­hof ist ab die­sem Wochen­en­de wie­der geöff­net. Hier­zu wird eine an die neu­en Rege­lun­gen der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung ange­pass­te Zugangs­re­ge­lung umgesetzt. 

Dem­nach ist der Zugang gemäß der für Frei­zeit- und Tier­parks gel­ten­den 2G-Rege­lung allen geimpf­ten und gene­se­nen Besu­che­rin­nen und Besu­chern gestat­tet. Ent­spre­chen­de Nach­wei­se sind beim Betre­ten des Hofes vor­zu­le­gen und für die obli­ga­to­ri­schen Stich­pro­ben­kon­trol­len auf dem Gelän­de bereitzuhalten.

Der Kern­be­reich des Kin­der­bau­ern­ho­fes mit dem Hof­ge­län­de, angren­zen­dem Klein­tier­be­reich sowie dem Spiel­platz ist nun sowohl in der Woche als auch am Wochen­en­de von 13 bis 17 Uhr geöff­net. Die an öffent­li­chen Wegen lie­gen­den Wie­sen und Gehe­ge blei­ben wei­ter­hin allen inter­es­sier­ten Gäs­ten zugänglich.

Mög­lich macht die Wie­der­eröff­nung auch das Enga­ge­ment der Freun­de und För­de­rer des Kin­der­bau­ern­hofs, die sich spon­tan bereit erklärt haben, einen Teil der Schich­ten gera­de am Wochen­en­de mit eige­nen Hel­fe­rin­nen und Hel­fern abzu­de­cken. Da auch das Hof-Café wei­ter­hin geöff­net ist, kön­nen sich die klei­nen und gro­ßen Besu­cher und Besu­che­rin­nen wie­der auf ein schö­nes vor­weih­nacht­li­ches Erleb­nis mit gro­ßen und klei­nen Tie­ren und vie­len Spiel­mög­lich­kei­ten freuen.

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