Klartext.NRW – Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie, zur Begrenzung eines erneuten Anstiegs der Infektionszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit der Corona-Schutzverordnung Regelungen getroffen, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet eindämmen sollen.
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig ab 4. Dezember 2021
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) mit markierten Änderungen – gültig ab 4. Dezember 2021
- Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur Corona-Schutzverordnung
- Bußgeldkatalog zu den Coronaverordnungen des Landes NRW (Stand: 24. November 2021)
- Bußgeldkatalog zur Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung (Stand: 6. August 2021)
- Bußgeldkatalog zu §28b des Infektionsschutzgesetzes (Stand: 2. Dezember 2021)
- Handreichung für Betreuungsgruppen im Sinne der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)
Corona-Test- und Quarantäneverordnung
Die Verordnung umfasst alle Regelungen in Bezug auf die unterschiedlichen verfügbaren Testverfahren, die unter den Bezeichnungen „Selbsttest“, „Schnelltest“ und „PCR-Test“ bekannt sind. Außerdem legt sie fest, in welchen Fällen und wie eine Quarantäne ablaufen muss.
- Corona-Test- und Quarantäneverordnung – gültig seit 27. November 2021
- Corona-Test- und Quarantäneverordnung mit markierten Änderungen – gültig seit 27. November 2021
- Anlage 1 der Test- und Quarantäneverordnung: Anforderungen an Teststellen
- Anlage 2 der Test- und Quarantäneverordnung: Testbescheinigung allgemein (Muster)
- Anlage 3 der Test- und Quarantäneverordnung: Testbescheinigung Beschäftigte (Muster)
- Anlage 4 der Test- und Quarantäneverordnung: Meldung der Testergebnisse zu Evaluationszwecken
- Online-Formular für Unternehmen zur Information über die kostenlose Beschäftigtentestung
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