Jüchen – Am 23. November sind die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten.
In Anlehnung daran gilt ab sofort in allen Gebäuden der Stadt Jüchen die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass nur Personen Zutritt haben, die geimpft, genesen oder getestet sind. Kontrollen erfolgen an der Infotheke im Rathaus und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt.
Zum Nachweis einer Impfung ist das Impfzertifikat in einer App oder der Impfausweis vorzulegen. Das digitale Zertifikat wird mit der CovPassCheck-App geprüft. Zum Nachweis der Genesung bedarf es eines Genesenennachweises. Zum Nachweis einer negativen Testung ist das Zertifikat einer anerkannten Teststelle über das Ergebnis einer Schnell- oder PCR-Test vorzulegen. Der Schnelltest muss innerhalb der letzten 24 Stunden, der PCR-Test innerhalb der letzten 48 Stunden erfolgt sein. Alle Nachweise sind in Verbindung mit dem Personalausweis vorzulegen.
Städtische Veranstaltungen werden ab sofort unter Einhaltung der 2G-Regel durchgeführt, d. h. es sind nur vollständig immunisierte Personen (geimpft oder genesen) zugangsberechtigt. Nähere Informationen werden für jede anstehende Veranstaltung herausgegeben.
Für politische Sitzungen gilt die 3G-Regel. Zudem können bei fehlendem Testnachweis Schnelltests vor Ort vor Beginn der Sitzung durchgeführt werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln vor Ort zu erleichtern, bittet die Stadtverwaltung darum, Angelegenheiten möglichst telefonisch oder per E‑Mail zu klären oder verbindliche Termine zu vereinbaren. Dies kann beim zuständigen Sachbearbeitern oder an der Infotheke unter der Tel.-Nr. 02165/9150 erfolgen.