Rhein-Kreis Neuss – Am 28. November 2021, bietet der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen erneut den „Booster-Sonntag“ an.
In allen acht Kommunen gibt es von 10 bis 17 Uhr ein Impfangebot, bei den Erst‑, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich sind. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Geimpft wird an folgenden Orten:
Neuss:
Comenius Gesamtschule, Weberstraße 90a, 41464 Neuss
Dormagen:
Ehemalige Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen
Grevenbroich:
Alte Feuerwache, Schloßstraße 12, 41515 Grevenbroich
Meerbusch:
Sitzungssaal im Rathaus, Dr.-Franz-Schütz-Platz 1, 40667 Meerbusch
Kaarst:
Bürgerhaus Kaarst, Am Neumarkt 2–4, 41564 Kaarst
Korschenbroich:
Ratssaal, Don-Bosco-Straße 6, 41352 Korschenbroich
Jüchen:
Neusser Straße 118, 41363 Jüchen
Rommerskirchen:
Corona-Testzentrum, Otto-Lilienthal-Straße 4, 41569 Rommerskirchen
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen.
Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.
Darüber hinaus können bei dem mobilen Impfangebot alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von BioNTech erhalten, deren letzte Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischimpfung mit BionTech erhalten.
Auch Haus- und Fachärzte sowie die dauerhafte Impfstelle des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss bieten Auffrischimpfungen an. Die Öffnungszeiten der stationären Impfstelle sind: dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr.
Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden.
Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.