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Dor­ma­gen – Für alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher der Rat­häu­ser (Neu­es Rat­haus, His­to­ri­sches Rat­haus und Tech­ni­sches Rat­haus) der Stadt Dor­ma­gen, des Kul­tur­hau­ses sowie der Stadt­bi­blio­thek gilt ab mor­gen, 24. Novem­ber, die 3G-Regelung. 

Das bedeu­tet, dass Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die eine der genann­ten Ein­rich­tun­gen auf­su­chen möch­ten, zwin­gend einen Nach­weis über eine Gene­sung, Imp­fung oder nega­ti­ve Tes­tung vor­zei­gen müssen.

Als Test ist ein 24 Stun­den alter Anti­gen-Schnell­test („Bür­ger­test“) oder alter­na­tiv ein gül­ti­ger PCR-Test erfor­der­lich. Dar­über hin­aus besteht in allen Gebäu­den eine FFP2-Maskenpflicht.

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