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Klartext.NRW – Seit heu­te, Mitt­woch, dem 24. Novem­ber, gilt in allen Fahr­zeu­gen der Rhein­bahn die 3G-Regel. Das von Bun­des­tag und Bun­des­rat ver­gan­ge­ne Woche ver­ab­schie­de­te Infek­ti­ons­schutz­ge­setz wur­de am Diens­tag im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht und tritt am Fol­ge­tag in Kraft. 

Dem­nach ist die Nut­zung von Bus­sen und Bah­nen bis auf Wei­te­res für Fahr­gäs­te nur noch dann gestat­tet, wenn die­se geimpft, gene­sen oder aktu­ell getes­tet (Test nicht älter als 24 Stun­den) sind (3G-Regel). Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind von der 3G-Regel aus­ge­nom­men. Die Mas­ken­pflicht in Bus­sen und Bah­nen bleibt dar­über hin­aus bestehen.

In Kür­ze wird die Rhein­bahn damit begin­nen, die Ein­hal­tung der 3G-Regel in ihren Fahr­zeu­gen zu kon­trol­lie­ren, wie vom Gesetz­ge­ber gefor­dert. Hier­zu steht sie mit Poli­zei und Ord­nungs­äm­tern in Kon­takt. Gleich­zei­tig plant die Rhein­bahn meh­re­re Schwer­punkt­kon­trol­len in den kom­men­den Wochen.

Fahr­gäs­ten, die ihren 3G-Sta­tus nicht nach­wei­sen kön­nen, droht ein Ord­nungs­geld und der Aus­schluss von der Beför­de­rung. „Der Nah­ver­kehr war jeder­zeit sicher und wird durch die 3G-Regel jetzt noch siche­rer. Die sehr kurz­fris­ti­ge Umset­zung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben stellt alle Nah­ver­kehrs­un­ter­neh­men in Deutsch­land vor sehr gro­ße Herausforderungen.

Meh­re­re Stu­di­en haben eben­falls bewie­sen, dass der Nah­ver­kehr auf­grund der kur­zen Auf­ent­halts­zeit, dem regel­mä­ßi­gen Luft­aus­tausch und der kon­se­quen­ten Mas­ken­pflicht kein erhöh­tes Infek­ti­ons­ri­si­ko darstellt.

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