Klartext.NRW – Seit heute, Mittwoch, dem 24. November, gilt in allen Fahrzeugen der Rheinbahn die 3G-Regel. Das von Bundestag und Bundesrat vergangene Woche verabschiedete Infektionsschutzgesetz wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft.
Demnach ist die Nutzung von Bussen und Bahnen bis auf Weiteres für Fahrgäste nur noch dann gestattet, wenn diese geimpft, genesen oder aktuell getestet (Test nicht älter als 24 Stunden) sind (3G-Regel). Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibt darüber hinaus bestehen.
In Kürze wird die Rheinbahn damit beginnen, die Einhaltung der 3G-Regel in ihren Fahrzeugen zu kontrollieren, wie vom Gesetzgeber gefordert. Hierzu steht sie mit Polizei und Ordnungsämtern in Kontakt. Gleichzeitig plant die Rheinbahn mehrere Schwerpunktkontrollen in den kommenden Wochen.
Fahrgästen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, droht ein Ordnungsgeld und der Ausschluss von der Beförderung. „Der Nahverkehr war jederzeit sicher und wird durch die 3G-Regel jetzt noch sicherer. Die sehr kurzfristige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben stellt alle Nahverkehrsunternehmen in Deutschland vor sehr große Herausforderungen.
Mehrere Studien haben ebenfalls bewiesen, dass der Nahverkehr aufgrund der kurzen Aufenthaltszeit, dem regelmäßigen Luftaustausch und der konsequenten Maskenpflicht kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt.