Neuss – Auch in den Bussen der Stadtwerke Neuss gilt ab morgen (24.11.) die 3G-Pflicht. Nach der entsprechenden Änderung und Veröffentlichung des Infektionsschutzgesetzes tritt die Regelung seit heute bundeseinheitlich in Kraft und betrifft auch den öffentlichen Personennahverkehr.
Alle Fahrgäste sind demnach verpflichtet, einen Impf‑, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Der Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Stadtwerke werden ihrer Pflicht mit stichprobenartigen Kontrollen nachkommen.
Der Besuch der drei Stadtwerke-Schwimmbäder, der Eissporthalle und des WELLNEUSS ist ebenfalls ab morgen (24.11.) nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Ein entsprechender Nachweis ist beim Besuch am Eingang vorzuzeigen.
Die Regelung basiert auf der in Düsseldorf durch Gesundheitsminister Laumann vorgestellten neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW.