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Klartext.NRW – Bun­des­tag und Bun­des­rat haben neue Rege­lun­gen zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie beschlos­sen. Gleich­zei­tig hat die Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz am Don­ners­tag gemein­sam mit der Bun­des­kanz­le­rin über die nun not­wen­di­gen Maß­nah­men beraten. 

Gemäß der gefass­ten Beschlüs­se soll die Nut­zung von Bus­sen und Bah­nen für Fahr­gäs­te nur noch gestat­tet sein, wenn die­se geimpft, gene­sen oder aktu­ell getes­tet (Test nicht älter als 24 Stun­den) sind (3G-Regel). Kon­kre­te Fra­gen der Umset­zung sind noch offen und müs­sen in den kom­men­den Tagen vom Gesetz­ge­ber kon­kre­ti­siert werden.

Fest steht aber, dass Per­so­nen, die ihren 3G-Sta­tus nicht nach­wei­sen kön­nen, nach Inkraft­tre­ten des Geset­zes von der Beför­de­rung aus­ge­schlos­sen werden.

Die Rhein­bahn wird ihre Kun­din­nen und Kun­den zeit­nah über die neu­en Rege­lun­gen infor­mie­ren. Klaus Klar, Vor­stands­vor­sit­zen­der und Arbeits­di­rek­tor der Rhein­bahn: „Wir bit­ten alle Fahr­gäs­te herz­lich um ihre Koope­ra­ti­on und um Zusam­men­halt in die­ser Zeit. Bit­te sei­en Sie jeder­zeit auf Kon­trol­len vor­be­rei­tet, hal­ten Sie Ihren 3G-Nach­weis und Ihr Aus­weis­do­ku­ment griff­be­reit und unter­stüt­zen Sie uns bei die­ser Aufgabe.“

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