Klartext.NRW – Bundestag und Bundesrat haben neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Gleichzeitig hat die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag gemeinsam mit der Bundeskanzlerin über die nun notwendigen Maßnahmen beraten.
Gemäß der gefassten Beschlüsse soll die Nutzung von Bussen und Bahnen für Fahrgäste nur noch gestattet sein, wenn diese geimpft, genesen oder aktuell getestet (Test nicht älter als 24 Stunden) sind (3G-Regel). Konkrete Fragen der Umsetzung sind noch offen und müssen in den kommenden Tagen vom Gesetzgeber konkretisiert werden.
Fest steht aber, dass Personen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, nach Inkrafttreten des Gesetzes von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Die Rheinbahn wird ihre Kundinnen und Kunden zeitnah über die neuen Regelungen informieren. Klaus Klar, Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor der Rheinbahn: „Wir bitten alle Fahrgäste herzlich um ihre Kooperation und um Zusammenhalt in dieser Zeit. Bitte seien Sie jederzeit auf Kontrollen vorbereitet, halten Sie Ihren 3G-Nachweis und Ihr Ausweisdokument griffbereit und unterstützen Sie uns bei dieser Aufgabe.“