Web Analytics

Klartext.NRW – Der Jugend­aus­schuss des Land­kreis­tags NRW warnt vor der erheb­li­chen Finan­zie­rungs- und Rege­lungs­lü­cke beim Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­be­treu­ung und sieht das Land in der Pflicht, die­se zu schließen.

Zum letzt­mög­li­chen Zeit­punkt der abge­lau­fe­nen Legis­la­tur­pe­ri­ode hat­ten sich Bund und Län­der im Streit um die Finan­zie­rung des geplan­ten bun­des­wei­ten Rechts­an­spruchs auf Ganz­tags­be­treu­ung in der Grund­schu­le geei­nigt. Neben den bis dahin zuge­sag­ten 3,5 Mil­li­ar­den Euro Inves­ti­ti­ons­kos­ten sag­te der Bund zu, lang­fris­tig 1,3 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr (340 Mil­lio­nen Euro mehr als bis­lang geplant) für Betriebs­kos­ten aufzuwenden.

In der jüngs­ten Sit­zung des Jugend­aus­schus­ses des Land­kreis­tags NRW warn­te der Aus­schuss­vor­sit­zen­de, Land­rat Dr. Chris­ti­an Schul­ze Pel­len­ga­hr, vor der wei­ter­hin bestehen­den Finan­zie­rungs­lü­cke: „Die bis­lang vor­ge­se­he­nen Mit­tel des Bun­des für die Finan­zie­rung des Ganz­tags­an­spruchs rei­chen bei Wei­tem nicht aus, um die tat­säch­li­chen Belas­tun­gen der kom­mu­na­len Auf­ga­ben­trä­ger zu kompensieren.“

Allein die Inves­ti­ti­ons­kos­ten belie­fen sich auf 7,5 Mil­li­ar­den Euro, die Betriebs­kos­ten auf anfäng­lich vier Mil­li­ar­den Euro – Ten­denz stei­gend. „Es blei­ben immer noch mehr als die Hälf­te der Inves­ti­ti­ons­kos­ten und zwei Drit­tel der lau­fen­den Betriebs­kos­ten offen“, erklär­te Schul­ze Pellengahr.

Der Fach­aus­schuss des LKT NRW bekräf­tig­te die For­de­rung nach einer aus­kömm­li­chen Finan­zie­rung nach Maß­ga­be des Kon­ne­xi­täts­prin­zips: „Wer eine Leis­tung ver­an­lasst, muss sie auch finan­zie­ren“. Den Kom­mu­nen dro­he sonst eine Kos­ten­la­wi­ne. „Das Land muss die Finan­zie­rungs­lü­cke schlie­ßen und den Kom­mu­nen die feh­len­den Mit­tel für Aus- und Umbau der Ganz­tags­plät­ze sowie für den lang­fris­ti­gen Betrieb zusa­gen“, for­der­te daher Schul­ze Pellengahr.

Zudem for­der­ten die Aus­schuss­mit­glie­der das Land auf, die bestehen­de Rege­lungs­lü­cke zu schlie­ßen: Der Lan­des­ge­setz­ge­ber müs­se aktiv wer­den, um das Bun­des­recht in NRW sinn­voll umzu­set­zen. Das in NRW beson­ders aus­ge­präg­te Aus­ein­an­der­fal­len der Schul- und Jugend­amts­trä­ger­schaf­ten mache es erfor­der­lich, Zustän­dig­kei­ten klar und sinn­voll zu definieren.

(136 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

'; } ?> 'div', 1 => 'span', 2 => 'b', 3 => 'i', 4 => 'font', 5 => 'strong',); $antiblock_html_element = $antiblock_html_elements[array_rand($antiblock_html_elements)]; ?>
<>Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript!">[ ? ]>

Sie können den Inhalt dieser Seite nicht kopieren.