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Kor­schen­broich – Der Haupt­aus­schuss der Stadt Kor­schen­broich tagt am Don­ners­tag, dem 18.11.2021 ab 16:00 Uhr im Rats­saal, Don-Bosco-Str. 6, 41352 Korschenbroich.

Tages­ord­nung

I. Fra­ge­stun­de für Ein­woh­ne­rin­nen und Einwohner
Vor Beginn des öffent­li­chen Teils der Sit­zung ist den Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern der Stadt Kor­schen­broich Gele­gen­heit gege­ben, Fra­gen münd­lich an Aus­schuss und Ver­wal­tung zu richten.

II. Öffent­li­cher Teil

  1. Bestel­lung eines Schriftführers/einer Schriftführerin
  2. Benen­nung eines Mit­glie­des zur Mit­un­ter­zeich­nung der Niederschrift
  3. Ein­brin­gung Haus­halt 2022
    a) Ent­wurf der Haus­halts­sat­zung 2022 mit Haus­halts­plan und Anlagen
    Vor­la­ge: X/0211/1
  4. Stel­len- und Orga­ni­sa­ti­ons­plan 2022 der Stadt Korschenbroich
    sowie Stel­len­plan des Städ­ti­schen Ent­sor­gungs­be­trie­bes Korschenbroich
    Vor­la­ge: X/0212/1
  5. Neu­fas­sung der Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung der Stadt Korschenbroich
    Vor­la­ge: X/0253 – wird in der Sit­zung vorgelegt -
  6. Neu­fas­sung der ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung über die Sperr­zeit im Gebiet der Stadt Korschenbroich
    Vor­la­ge: X/0225
  7. Mit­tei­lun­gen
  8. Anfra­gen von Ausschussmitgliedern

Hin­weis: Teil­neh­men dür­fen nur Per­so­nen, die einen Nach­weis über eine Immu­ni­sie­rung (voll­stän­di­ge Imp­fung inkl. der vier­zehn­tä­gi­gen War­te­zeit oder Gene­sung) oder einen nega­ti­ven Coro­na-Anti­gen-Schnell­test (bzw. PCR-Test), der nicht älter als 48 Stun­den ist, vor­wei­sen können.

Anstel­le des Nach­wei­ses über einen aktu­el­len nega­ti­ven Coro­na-Anti­gen-Schnell­test oder PCR-Test wird nicht immu­ni­sier­ten Per­so­nen die kos­ten­freie Mög­lich­keit eines gemein­sa­men beauf­sich­tig­ten Selbst­tests vor Ort ange­bo­ten. Soll­ten Sie die­ses Ange­bot in Anspruch neh­men wol­len, fin­den Sie sich bit­te spä­tes­tens um 15.30 Uhr vor dem Sit­zungs­saal ein. 

Das Test­ergeb­nis eines beauf­sich­tig­ten Selbst­tests hat dabei nur Gül­tig­keit für die Teil­nah­me an bzw. den Besuch der jewei­li­gen Sit­zung. Ein für ande­re Zwe­cke nutz­ba­rer und für 48 Stun­den gül­ti­ger schrift­li­cher oder elek­tro­ni­scher Nach­weis wird für die­se beauf­sich­tig­ten Selbst­tests – auch auf Anfra­ge hin – nicht ausgestellt.

Im Sit­zungs­raum ist grund­sätz­lich min­des­tens eine medi­zi­ni­sche Mas­ke zu tra­gen; am Sitz­platz kann die Mas­ke abge­nom­men werden.

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