Korschenbroich – Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Familie und Senioren tagt am Dienstag, dem 16.11.2021 um 18:00 Uhr, in der Aula des Gymnasiums, Don-Bosco-Straße 2 – 4, 41352 Korschenbroich.
Tagesordnung
I. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung ist den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Korschenbroich Gelegenheit gegeben, Fragen mündlich an Ausschuss und Verwaltung zu richten.
II. Öffentlicher Teil
1. Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin
2. Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
3. Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/Bürgerinnen
4. Projekt „Gesund altern im Quartier“ Vorlage: X/0240
5. Vorstellung der Pflegekontaktberatung Vorlage: X/0241
6. Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 20.09.2021 Vorlage: X/0242
7. Ergebnisvorstellung aus der „Wohnungsbedarfsanalyse Rhein-Kreis-Neuss“ für die Stadt Korschenbroich
Vorlage: X/0243
8. Förderung der im sozialen Bereich tätigen Vereine und Verbände im Jahr 2021
Vorlage: X/0244
9. Bericht über die Kindergartenbedarfsplanung Herr Berheide vom Kreisjugendamt
10. Errichtung einer Waldkindertageseinrichtung in Korschenbroich wird als Tischvorlage nachgereicht
Vorlage: X/0245
11. Digitalisierung an den Schulen
– Technisches Konzept zur IT-Ausstattung in den Schulen der Stadt Korschenbroich (ITKonzept)
– Pädagogische Konzepte der Grund- und Weiterführenden Schulen
Vorlage: IX/1265/4
12. Tatsächliche Klassenbildung zum Schuljahr 2021/2022
Vorlage: X/0250
13. OGTS-Teilnahmezahlen für das Schuljahr 2021/2022 hier auch: Gemeinsame Anfrage der CDU/SPD-Ratsfraktion bezüglich des Ganztagsförderungsgesetzes
Vorlage: X/0251
14. Anmeldeverfahren Grundschulen für das Schuljahr 202/2023
Vorlage: X/0252
15. Mitteilungen
16. Anfragen von Ausschussmitgliedern
Ab sofort steht Ihnen die Einladung zum o. g. Ausschuss der Stadt Korschenbroich auch im Rat Infosystem zur Verfügung. Über den Link http://pvr.itk-rheinland.de/ratsinfo/korschenbroich.html können Sie das Rat-Infosystem aufrufen.
Hinweis: Teilnehmen dürfen nur Personen, die einen Nachweis über eine Immunisierung (vollständige Impfung inkl. der vierzehntägigen Wartezeit oder Genesung) oder einen negativen Corona-Antigen-Schnelltest (bzw. PCR-Test), der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen können.