Kaarst – Ab dem 31. Januar 2022 können Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder für die weiterführende Schule im Schuljahr 2022/2023 anmelden.
Mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 erhalten alle Eltern den erforderlichen Anmeldeschein. Dieser gilt für die Anmeldung an allen weiterführenden Schulen in Kaarst. Auf dem Halbjahreszeugnis ist zudem eine Empfehlung der Schulform festgehalten.
Ein Kind kann dabei nur an einer weiterführenden Schule angemeldet werden, Doppelanmeldungen sind nicht möglich. Über die abschließende Aufnahme entscheidet gemäß dem Schulgesetz die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Bei der Anmeldung des Kindes an einer weiterführenden Schule muss die Geburtsurkunde (Stammbuch), das letzte Zeugnis im Original und in Kopie, der Anmeldeschein sowie die Anlage zum Anmeldeschein mitgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache ist notwendig.
Zur weiteren Information planen die weiterführenden Schulen neben dem Tag der offenen Tür auch weitere Informationsveranstaltungen. Alle Eltern und Erziehungsberechtigte sind hierzu herzlich eingeladen.
Die Termine sind auf den Webseiten der jeweiligen Schulen zu finden. Es gelten die aktuellen 3G Infektionsregeln und Maskenpflicht.
Anmerk. d. Red.:
Bezüglich der Zutrittsbeschränkung (3G-Regel) ist es für den Personenkreis, der nicht dieser Vorgabe entspricht, im Prinzip nicht möglich Anmeldungen vorzunehmen, so die Auskunft der Pressestelle. Inwieweit dies auch tatsächlich umgesetzt / kontrolliert wird, bleibt offen.
Anmeldetermine
Albert-Einstein-Gymnasium
31.01.2022 – 02.02.2022
9.00 – 12.00 & 15.00 – 18.00 Uhr
Georg-Büchner-Gymnasium
31.01.2022 – 02.02.2022
9.00 – 12.00 & 14.00 – 18.00 Uhr
Gesamtschule Kaarst-Büttgen
31.01.2022 und 01.02.2022
9.00 – 12.00 & 15.00 – 18.00 Uhr
02.02.2022: 9.00 – 12.00 Uhr
Städt. Realschule Kaarst
31.01.2022 und 02.02.2022
9.00 – 12.00 & 15.00 – 18.00 Uhr
01.02. , 03.02. & 04.02.2022
9.00 – 12.00 Uhr
Eine Terminanmeldung ist Pflicht.