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Rhein-Kreis Neuss, Kaarst – Am Sams­tag, 23. Okto­ber, bie­tet das Impf­zen­trum Rhein-Kreis Neuss von 9 – 13 Uhr ein mobi­les Impf­an­ge­bot im Bür­ger­haus, Am Neu­markt 2–4 in Kaarst. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erforderlich.

Impf­be­rech­tigt sind alle Ein­woh­ner Nord­rhein-West­fa­lens ab 12 Jah­ren. Der Impf­stoff von John­son & John­son, bei dem für eine voll­stän­di­ge Immu­ni­sie­rung eine ein­ma­li­ge Imp­fung aus­reicht, ist ab 18 Jah­ren zuge­las­sen. Es ist auch mög­lich vor Ort eine Zweit­imp­fung mit BioNTech zu erhal­ten, zum Bei­spiel nach einer Erst-Imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca. Eine ein­ma­li­ge Imp­fung von Gene­se­nen nach Covid-19-Infek­ti­on ist eben­falls möglich.

Impf­wil­li­ge müs­sen ledig­lich ihren Licht­bild­aus­weis mit­brin­gen. Zudem soll mög­lichst der aus­ge­füll­te Ana­mne­se- und Ein­wil­li­gungs­bo­gen für einen mRNA-Impf­stoff (BioNTech) oder einen Vek­tor-Impf­stoff (John­son & John­son) und – sofern vor­han­den – ein Impf­aus­weis vor­ge­legt wer­den. Die Unter­la­gen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum ver­füg­bar, kön­nen aber auch vor Ort aus­ge­füllt wer­den. Dar­über hin­aus ist bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von zwölf bis 15 Jah­ren die Ein­wil­li­gung eines Sor­ge­be­rech­tig­ten nötig.

Auf der Home­page des Krei­ses fin­det sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine stän­dig aktua­li­sier­te Über­sicht über alle mobi­len Impfangebote.

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