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Kaarst – Für das Klein­kunst­pro­gramm der Stadt Kaarst gilt ab Mon­tag, 1. Novem­ber 2021, die 2G-Regel. Damit haben zu allen städ­ti­schen Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen aus­schließ­lich voll­stän­dig geimpf­te oder gene­se­ne Per­so­nen Zutritt. 

Geimpf­te müs­sen mit ihrem Impf­aus­weis oder einem digi­ta­len Nach­weis ihre voll­stän­di­ge Imp­fung bele­gen. Gene­se­ne benö­ti­gen einen ärzt­li­chen Nach­weis. Die Erkran­kung muss min­des­tens 28 Tage und darf höchs­tens sechs Mona­te zurück­lie­gen. Aus­ge­nom­men von der 2G-Rege­lung sind aktu­ell nur Besu­cher unter 18 Jah­ren sowie Per­so­nen, die aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht geimpft wer­den können.

Letzt­ge­nann­te benö­ti­gen ein Attest und einen nega­ti­ven Anti­gen­test, die Besu­cher unter 18 Jah­ren nur ein nega­ti­ves Test-Ergeb­nis. Der Kul­tur­be­reich emp­fiehlt beim Ein­lass und auf allen Wegen inner­halb der Spiel­stät­ten wei­ter­hin das Tra­gen eines medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schutzes.

„Bereits jetzt sind fast alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher unse­rer Ver­an­stal­tun­gen gegen das Coro­na­vi­rus geimpft. Zudem bie­tet die Umstel­lung auf 2G für unse­re Gäs­te, die Künst­ler und unse­re Mit­ar­bei­ter die größt­mög­li­che Sicher­heit“, sagt Kul­tur­ma­na­ger Elmar Spinnen.

Durch die 2G-Regel kön­nen künf­tig bei ent­spre­chen­der Nach­fra­ge wie­der mehr Zuschau­er zu den ein­zel­nen Ver­an­stal­tun­gen zuge­las­sen wer­den. Der­zeit wer­den nur 50 Pro­zent der Plät­ze belegt.

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