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Dor­ma­gen – Die nächs­te Rats­sit­zung der Stadt Dor­ma­gen fin­det am Don­ners­tag, 28. Okto­ber, um 17.30 Uhr statt. Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie wird die Rats­sit­zung im Schüt­zen­haus in Stür­zel­berg abgehalten.

Für die Rats­sit­zung steht unter ande­rem das The­ma Erb­bau­recht auf der Tages­ord­nung. Laut Beschluss des Haupt­aus­schus­ses sol­len zukünf­tig Erb­bau­rech­te bei der Ver­ga­be von städ­ti­schen Wohn­bau­grund­stü­cken grund­sätz­lich berück­sich­tigt wer­den. Die genaue Fest­le­gung erfolgt für das jewei­li­ge Neu­bau­ge­biet bzw. Bau­grund­stück. Als Erb­bau­recht bezeich­net man das Recht, auf einem frem­den Grund­stück ein Bau­werk zu haben. So ist ein Erb­bau­be­rech­tig­ter kein Eigen­tü­mer, son­dern ein Päch­ter auf lan­ge Zeit. Dies soll ein wei­te­rer Bau­stein sein, um den stei­gen­den Immo­bi­li­en­prei­sen in Dor­ma­gen entgegenzutreten.

Eben­falls wird über eine Baum­schutz­sat­zung zum Erhalt von Bäu­men ent­schie­den. Die Sat­zung soll zukünf­tig als Grund­la­ge dazu die­nen, wie der Baum­be­stand im gesam­ten Stadt­ge­biet erhal­ten wer­den kann. Wei­ter­hin soll die Sat­zung bei Nach­bar­schafts­strei­tig­kei­ten recht­li­che Hin­ter­grün­de und fach­lich fun­dier­te Lösungs­an­sät­ze aufzeigen.

Fer­ner bera­ten die Rats­frau­en und Rats­her­ren über eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge in der Dor­ma­ge­ner Sozi­al­dienst gGmbH (DoS). Der Auf­sichts­rat der DoS hat­te in sei­ner Sit­zung am 7. Okto­ber 2021 die Beschluss­emp­feh­lung für den Bei­tritt der DoS zur Rhei­ni­schen Zusatz­ver­sor­gungs­kas­se (RZVK) beschlos­sen und der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung emp­foh­len, die Vor­aus­set­zun­gen durch die Stadt Dor­ma­gen als Gesell­schaf­te­rin hier­für zu schaffen.

Zudem stellt der Pro­jekt­steue­rer der Sekun­dar­schu­le den Rats­mit­glie­dern den aktu­el­len Sta­tus­be­richt vor.

Auf­grund der Coro­na-Lage sind bei der Sit­zung des Rates wei­ter­hin Hygie­ne­maß­nah­men zum Infek­ti­ons­schutz zu beach­ten. Eine Teil­nah­me ist nur noch mit dem Nach­weis eines kom­plet­ten Impf­schut­zes bzw. der Gene­sung oder einem PoC- bzw. PCR-Test, der nicht älter als 48 Stun­den ist, mög­lich. Am eige­nen Sitz­platz muss kein Mund-Nasen-Schutz getra­gen werden.

Damit der Min­dest­ab­stand ein­ge­hal­ten wer­den kann, ist die Zuschau­er­zahl auf 20 Per­so­nen begrenzt. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die an einer Teil­nah­me inter­es­siert sind, kön­nen sich mit ihren Kon­takt­da­ten im Rats­bü­ro der Stadt per E‑Mail an ratsbuero@stadt-dormagen.de oder tele­fo­nisch unter 02133 257115 anmelden.

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