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Jüchen – Die Stadt Jüchen lobt den Hei­mat­preis 2021 aus. Der Rat der Stadt Jüchen hat beschlos­sen, vor­be­halt­lich der För­der­zu­sa­ge der Lan­des­re­gie­rung, den Preis jähr­lich auszuloben.

Der Preis umfasst ins­ge­samt 5.000 Euro. Es ist eine Ver­ga­be von drei Ein­zel­prei­sen mit einer Staf­fe­lung vor­ge­se­hen: 1. Preis 2.500 Euro, 2. Preis 1.500 Euro und 3. Preis 1.000 Euro. Die Lan­des­re­gie­rung hebt durch die Aus­lo­bung her­aus­ra­gen­des Enga­ge­ment in den Krei­sen und Kom­mu­nen in NRW in den Fokus der Öffentlichkeit.

Neben der Wert­schät­zung für die geleis­te­te Arbeit ver­bin­det sich damit auch die Chan­ce, vor Ort in der eige­nen Gesell­schaft über das The­ma „Hei­mat“ zu dis­ku­tie­ren. Hier­bei sol­len die Prei­se neben Lob und Aner­ken­nung zugleich auch Ansporn für ande­re sein und zugleich Inter­es­sier­te ermu­ti­gen, sich eben­falls für ihre Hei­mat zu engagieren.

Geför­dert wer­den Beiträge

  • zum Erhalt und zur öffent­li­chen Sicht­bar­ma­chung von Infor­ma­tio­nen über die Geschich­te und das kul­tu­rel­le Erbe
  • zur Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­rung öffent­li­cher oder öffent­lich zugän­gi­ger Orte und Plät­ze mit beson­de­rer iden­ti­täts­stif­ten­der Bedeutung
  • zur För­de­rung des gesell­schaft­li­chen Zusam­men­hal­tes in Ver­bin­dung mit dem Heimatort
  • zur Begeis­te­rung von Jugend­li­chen für loka­le Besonderheiten
  • zur Erhal­tung von Tra­di­tio­nen, zur Pfle­ge des Brauch­tums und zur Erhal­tung und Stär­kung des loka­len sowie regio­na­len Erbes
  • zur Bewah­rung und Stär­kung der loka­len und regio­na­len Identität
  • zur Bewah­rung und Stär­kung der Gemein­schaft und des Zusammenhalts

Vor­schlags­be­rech­tigt ist jeder­mann, auch Ver­ei­ne oder Fir­men kön­nen Vor­schlä­ge ein­rei­chen. Das Enga­ge­ment muss sich auf die Stadt Jüchen bezie­hen. Vor­ge­schla­gen wer­den kön­nen Ein­zel­per­so­nen, Ver­ei­ne und Interessengruppen.

Die Ent­schei­dung über die Ver­ga­be der Hei­mat­prei­se erfolgt in nicht öffent­li­cher Sit­zung des Rates nach ent­spre­chen­der Vor­be­ra­tung im Haupt­aus­schuss. Per­so­nen oder Ver­ei­ne, die den Preis erhal­ten haben, kön­nen den Preis erst nach Ablauf von fünf Kalen­der­jah­ren erneut erhalten.

Die Bewer­bungs­frist endet am 02.11.2021. Für Fra­gen steht Nor­bert Wolf unter der Tel.-Nr. 02165 / 915 – 1002 oder per E‑Mail an norbert.wolf@juechen.de zur Verfügung.

(115 Ansich­ten gesamt, 1 Leser heute)

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