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Rom­mers­kir­chen – Ob die bei­den Fund­stel­len im Zusam­men­hang mit­ein­an­der ste­hen, und es sich um das­sel­be Auto han­delt, ist eher belang­los: Unweit des Feld­bahn­mu­se­ums haben die Mit­ar­bei­ter des Bau­hofs jeden­falls jetzt wie­der zwei „Wil­de Müll­kip­pen“ ent­sor­gen müssen. 

Zwei Auto­rei­fen fan­den sich am Rand der Neu­r­a­ther Stra­ße, an der Anto­ni­ter­stra­ße wur­den vier Alu­fel­gen und diver­se ande­re Auto­tei­le ille­gal ent­sorgt. „In die­sem Jahr ist es extrem“, beschreibt Tief­bau­amts­lei­ter Rudolf Rei­mert das stark ange­stie­ge­ne Müll­auf­kom­men, das in frei­er Natur ent­sorgt wird.

Auch die­ses Phä­no­men unter­liegt offen­sicht­lich „Kon­junk­tur­schwan­kun­gen“, wie Rei­mert deut­lich macht: „Zuvor hat drei bis vier Jah­re ein biss­chen Ruhe geherrscht“, so Rei­mert. Auto­tei­le, Möbel und Bau­schutt sind die mit Abstand häu­figs­ten Fun­de, die den Gemein­de­ar­bei­tern ins Auge fal­len oder von Bür­gern im Rat­haus gemel­det werden.

Womög­lich den bis­lang größ­ten Fund mach­ten Rei­mert und sei­ne Mit­ar­bei­ter vor etwas mehr als einem hal­ben Jahr, als sie an der Orts­gren­ze zu Stom­meln fast 40 Auto­rei­fen samt Bau­schutt an ent­sor­gen muss­ten. „Die Rei­fen haben fast einen kom­plet­ten Anhän­ger gefüllt“, wie Rei­mert sagt.

Begüns­tigt wird die lei­di­ge Pra­xis durch die Struk­tur der gro­ßen Flä­chen­ge­mein­de Rom­mers­kir­chen. Ent­lang der Kreis­stra­ßen fin­det sich mehr oder weni­ger regel­mä­ßig Abfall, aber auch inner­halb der Fel­der. Wil­de Müll­kip­pen ent­ste­hen näm­lich, Rudolf Rei­mert zufol­ge, häu­fig an Wirt­schafts­we­gen, die die unent­deck­te An- und Abfahrt erleich­tern, was für den Amts­lei­ter “Fluch und Segen eines gut aus­ge­bau­ten Wirt­schafts­we­ge­net­zes“ ist.

Erwischt wer­den die Täter daher eher sel­ten: Ver­gan­ge­nes Jahr etwa wur­de in Vani­kum ein Ent­sor­ger von Bau­schutt aus­fin­dig gemacht und mit einem Buß­geld in Höhe von 500 Euro belegt. Ver­gleichs­wei­se teu­er, sind doch die an den Ent­sor­gungs­stel­len des Krei­ses zu zah­len­den Gebüh­ren wesent­lich geringer.

Die Sat­zung der Gemein­de sieht für die „Schaf­fung“ wil­der Müll­kip­pen ein Buß­geld bis zu einer Höhe von 5000 Euro vor. Ist der Kreis zustän­dig, kann das „Knöll­chen“ theo­re­tisch je nach Ver­ge­hen auch einen fünf­stel­li­gen Betrag vorsehen.

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