Rommerskirchen – Ob die beiden Fundstellen im Zusammenhang miteinander stehen, und es sich um dasselbe Auto handelt, ist eher belanglos: Unweit des Feldbahnmuseums haben die Mitarbeiter des Bauhofs jedenfalls jetzt wieder zwei „Wilde Müllkippen“ entsorgen müssen.
Zwei Autoreifen fanden sich am Rand der Neurather Straße, an der Antoniterstraße wurden vier Alufelgen und diverse andere Autoteile illegal entsorgt. „In diesem Jahr ist es extrem“, beschreibt Tiefbauamtsleiter Rudolf Reimert das stark angestiegene Müllaufkommen, das in freier Natur entsorgt wird.
Auch dieses Phänomen unterliegt offensichtlich „Konjunkturschwankungen“, wie Reimert deutlich macht: „Zuvor hat drei bis vier Jahre ein bisschen Ruhe geherrscht“, so Reimert. Autoteile, Möbel und Bauschutt sind die mit Abstand häufigsten Funde, die den Gemeindearbeitern ins Auge fallen oder von Bürgern im Rathaus gemeldet werden.
Womöglich den bislang größten Fund machten Reimert und seine Mitarbeiter vor etwas mehr als einem halben Jahr, als sie an der Ortsgrenze zu Stommeln fast 40 Autoreifen samt Bauschutt an entsorgen mussten. „Die Reifen haben fast einen kompletten Anhänger gefüllt“, wie Reimert sagt.
Begünstigt wird die leidige Praxis durch die Struktur der großen Flächengemeinde Rommerskirchen. Entlang der Kreisstraßen findet sich mehr oder weniger regelmäßig Abfall, aber auch innerhalb der Felder. Wilde Müllkippen entstehen nämlich, Rudolf Reimert zufolge, häufig an Wirtschaftswegen, die die unentdeckte An- und Abfahrt erleichtern, was für den Amtsleiter “Fluch und Segen eines gut ausgebauten Wirtschaftswegenetzes“ ist.
Erwischt werden die Täter daher eher selten: Vergangenes Jahr etwa wurde in Vanikum ein Entsorger von Bauschutt ausfindig gemacht und mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro belegt. Vergleichsweise teuer, sind doch die an den Entsorgungsstellen des Kreises zu zahlenden Gebühren wesentlich geringer.
Die Satzung der Gemeinde sieht für die „Schaffung“ wilder Müllkippen ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 5000 Euro vor. Ist der Kreis zuständig, kann das „Knöllchen“ theoretisch je nach Vergehen auch einen fünfstelligen Betrag vorsehen.