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Meer­busch-Büde­rich – In den Herbst­fe­ri­en kann das städ­ti­sche Meer­bad an der Frie­den­stra­ße län­ger als gewohnt genutzt wer­den. Vor allem in den Vor­mit­tags­stun­den wird das Ange­bot in der Feri­en­zeit ausgebaut. 

So öff­net das Bad diens­tags bis frei­tags von 6:30 Uhr bis 13 Uhr, sams­tags von 8 Uhr bis 13:30 Uhr und sonn­tags von 8 Uhr bis 13 Uhr. In den Nach­mit­tags- und Abend­stun­den blei­ben die Öff­nungs­zei­ten wie gehabt.

So hat das Meer­bad mon­tags von 13 bis 19:30 Uhr geöff­net. Außer­dem diens­tags, mitt­wochs und frei­tags von 14 bis 19:30 Uhr und don­ners­tags von 14 bis 18 Uhr. Die geän­der­ten Öff­nungs­zei­ten gel­ten nur in den Herbst­fe­ri­en zwi­schen dem 11. bis ein­schließ­lich 24. Oktober.

Der Zutritt erfolgt nach der soge­nann­ten „3G-Regel“, also nur für voll­stän­dig Geimpf­te, Gene­se­ne oder Getes­te­te (max. 48 Stun­den alt). Es sind ent­spre­chen­de Nach­wei­se sowie ein Licht­bild­aus­weis im Ori­gi­nal vorzulegen.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler gel­ten in den Herbst­fe­ri­en nach der aktu­el­len Fas­sung der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung nicht als getes­tet, da in die­sem Zeit­raum kei­ne Schul­tes­tun­gen stattfinden.

Für Kin­der ab dem schul­pflich­ti­gen Alter muss daher eben­falls der Nach­weis eines nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­tests vor­ge­legt wer­den. Die­se sind für Schü­le­rin­nen und Schü­ler nach wie vor kos­ten­los. Kin­der unter sechs Jah­ren benö­ti­gen kei­ne Nachweise.

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